Bau- und Planungsausschuss wehrt sich gegen Wegfall kommunalen Satzungsrechts

Ministerialrat Erich Allgeier, Hessisches Ministerium der Finanzen

Stadtbaurätin Cornelia Zuschke, Fulda, Direktor Stephan Gieseler, HStT, und Referent Jürgen Ullrich, HStT (v. l.)

Umwelt, Bau und Planung
14 Mai
Freitag, 14. Mai 2010
Der Bau- und Planungsausschuss des Hessischen Städtetags hat sich Ende April 2010 in Wiesbaden dagegen gewandt, kommunale Satzungsrechte einzuschränken oder abzuschaffen.

Im Mittelpunkt der 66. Sitzung des Ausschusses stand die Stellungnahme des Verbandes zur HBO-Novelle 2010. Unter Beteiligung des für die Bauordnung zuständigen Referatsleiters im Hessischen Wirtschaftsministerium, Erich Allgeier, hat sich der Ausschuss unter Vorsitz von Baustadträtin Cornelia Zuschke (Fulda) mit den Vorschlägen des Landes zur Novellierung der Hessischen Bauordnung beschäftigt. Ausdrücklich wurde anerkannt, dass auch diese Novelle im Vorfeld wiederum sehr intensiv mit den Fachkreisen vorberaten wurde. Es wurde festgehalten vorgeschlagene Änderungen, die überwiegend auf Anregungen aus der Praxis basieren, und für häufig diskutierte Fragestellungen eindeutigere Regelungen hervorbringen. Die Mehrzahl der vorgeschlagenen Regelungen mit deren maßvollen Korrekturen am bestehenden Gesetz fand die weitgehende Zustimmung im Verband.

Der Wegfall der bauordnungsrechtlichen Teilungsgenehmigung fand schon in der Vergangenheit heftigen Widerspruch. Der nunmehr vom Ministerium vorgeschlagene Kompromiss, der Verfahrensregelungen bei Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorsieht, fand keine Zustimmung im Hessischen Städtetag. Nach wie vor wird die Wiedereinführung der ursprünglichen Teilungsgenehmigung gefordert.

Erheblichen Widerspruch hat auch die vorgesehene Streichung von kommunalen Satzungsrechten hervorgerufen. Die bisher in § 44 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 HBO (Stellplatzsatzungen) vorgesehene Satzungsermächtigung, im Rahmen einer Einschränkungssatzung das Herstellen von Stellplätzen zu untersagen und gleichzeitig Ablösebeträge verlangen zu können, soll nach dem Novellierungsentwurf gänzlich gestrichen werden. Hiergegen hat sich der Ausschuss einstimmig ausgesprochen, weil es in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Kommune bleiben muss, von einer solchen Satzungsermächtigung Gebrauch zu machen oder eben nicht. Solche Entscheidungen müssen vor Ort getroffen werden und dürfen nicht vom Landesgesetzgeber vorgegeben werden.

Mit gleicher Begründung hat sich der Bau- und Planungsausschuss gegen die beabsichtigte Streichung des so genannten Energiesatzungsrechts nach § 81 Abs. 2 HBO ausgesprochen. Der Landesgesetzgeber wurde gebeten, Freiräume für eigene Entscheidungen der Kommunen nicht einzuengen.

Ein Erfahrungsaustausch mit dem Umgang von Luftreinhalteplänen war ein weiterer Gegenstand der Sitzung. Eine Bewertung der neueren Rechtsprechung des EuGH zu kommunalen Immobiliengeschäften und der dort vorgenommenen Korrektur deren grundsätzlichen Ausschreibungspflicht nach einer vorgehenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf kommt zum Ergebnis, dass diese Entwicklung positiv gewertet wird weil sie den Kommunen wieder die notwendigen Freiräume gewährt.

Termine

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Steuern

Marburg

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Rechtsamtsleitungen

Limburg

06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

AG Frauenbeauftragte

Wiesbaden

06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

AG Soziales

Wiesbaden (2-tägig)

13 Mai

13.05.24 | 13:30 Uhr

AK Mobilität und Umwelt

Vidiokonferenz

14 Mai

14.05.24 | 10:00 Uhr

Gemeinsamer Ausschuss KJC

Videokonferenz

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

AG Personalamtsleitungen

Marburg

Alle Termine

Veröffentlichungen