Beitrag des Landes zur Kinderbetreuung unzureichend

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Bildung, Kinder und Jugend
23 Nov
Dienstag, 23. November 2010
"Die Sätze der Landesregierung von 240 Euro für Kinder im Kindergartenalter und 840 Euro für Kinder im Krippenalter können die hessischen Städte als Ersatz für ihre Mehraufwendungen nicht anerkennen." Damit äußert sich der Wiesbadener Stadtrat Arno Goßmann, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, über die Kinderförderungsrichtlinie des Landes. "Die Pauschalen sind nicht annähernd kostendeckend."

Goßmann ist sich sicher: "Mit diesen Sätzen bleiben die Städte und Gemeinden auf einem hohen Anteil ihrer Mehrkosten sitzen." Nach den bisherigen Erhebungen müsse eine Stadt für ein Kind im Kindergartenalter zwischen 430 Euro und 650 Euro zusätzlich aufwenden, um die Mehrkosten abzudecken, welche ihr durch die so genannte Mindestverordnung des Landes entstünden. "Für ein Kind im Krippenalter bis zu drei Jahren ist der Aufwand deutlich höher und liegt zwischen 1.540 Euro und 2.600 Euro", so Goßmann. "Das Land muss seine Beträge deutlich aufstocken, damit es nach dem so genannten Konnexitätsprinzip die von ihm verursachten Mehrkosten vollständig abdeckt.

Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass nur die Träger entlastet werden sollen, die ihren Personalschlüssel nach dem 30.12.2008 erhöht haben. Dies widerspricht dem Konnexitätsprinzip, da die Verordnung allen Trägern die Möglichkeit nimmt, den Personalschlüssel bedarfsgerecht zu gestalten. "Handlungs-, Steuerungs- und Planungsfähigkeit wird den Städten und Gemeinden immer mehr genommen. Das können wir nicht länger dulden", so Goßmann am 12. November in Wiesbaden. 

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages wird sich in seiner Sitzung am 1. Dezember 2010 in Wiesbaden, an der auch Staatsminister Grüttner teilnehmen wird, intensiv mit den Konsequenzen für die Städte befassen.

 

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