Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren: 35 Prozent zu wenig für Rechtsanspruch
In einem gemeinsamen Schreiben hat sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an die Bundesfamilienministerin Dr. Christiane Köhler gewandt und auf die Schwierigkeiten beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die Sorge, dass die Quote von 35 % bei weitem nicht ausreichend sein wird, um den Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr ab 2013 erfüllen zu können.
Zwischenzeitlich haben auch das Deutsche Jugendinstitut und das Statistische Bundesamt dargelegt, dass eine Aktualisierung des tatsächlichen Bedarfs dringend notwendig ist. Würde die Situation der neuen Bundesländer auf die westlichen übertragen, müssten bis zum Jahr 2013 noch ca. 510.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. Wäre das Niveau von Sachsen-Anhalt zugrunde zu legen, bestünde ein zusätzlicher Bedarf von ca. 700.000 Plätzen. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Bundesfamilienministerin dringend gebeten, den aktualisierten Bedarf zu ermitteln. Den Kommunen hilft es nämlich nicht, wenn erst im Jahr 2013 festgestellt würde, dass die 35 % Versorgungsquote nicht ausreichen, um die Rechtsansprüche auf Betreuung der Kinder zu erfüllen. Vielmehr brauchen wir im Jahr 2010 eine verlässliche und gesicherte Grundlage, die den konkreten Bedarf für das Jahr 2013 prognostiziert. Hinzu kommt, dass der Ausbau für die Kommunen eine gewaltige finanzielle Herausforderung bedeutet, zumal sich die Länder nicht im erforderlichen Umfang an den Ausbaukosten beteiligen.
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