Bildung, Finanzen und Dienstrechtsreform – drei Schwerpunkte der Arbeit des Hessischen Städtetages im Frühjahr

Foto: HStT

Städtetag
30 Jan
Freitag, 30. Januar 2015
Anlässlich eines Pressegesprächs im Haus der kommunalen Selbstverwaltung in Wiesbaden haben der Präsident, Oberbürgermeister Bertram Hilgen, Kassel, der Erste Vizepräsident, Oberbürgermeister Gerhard Möller, Fulda, und die Geschäftsführung des Hessischen Städtetages die Schwerpunktthemen der Arbeit des Verbandes im Frühjahr 2015 vorgestellt.

Bildung, Kinder- und Jugendhilfe: Bildungsgipfel/Pakt für den Nachmittag

Unter der Überschrift "Schulfrieden erreichen: Angebote an alle" führt die Koalitionsvereinbarung aus, dass alle an Schule Beteiligten sowie die Fraktionen im Landtag zu einem Bildungsgipfel eingeladen werden, um mit ihnen eine Vereinbarung über die Schulentwicklung in Hessen für die nächsten zehn Jahre zu erreichen. Auf diese Weise soll Schulen, Schulträgern und Eltern Planungssicherheit gegeben werden. Themen wie Schulentwicklung unter demografischen Vorzeichen und Inklusion als selbstverständliche Planinhalte sollen ebenso behandelt werden, wie die Rolle der Schulträger, Bildungslandschaften, Anspruch auf Bildung, Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe und Gastschulbeiträge.

Der Präsident des Hessischen Städtetages ist ständiger Teilnehmer des Bildungsgipfels.

Die Beteiligung der Schulträger wird als notwendig erachtet, damit weder inhaltlich noch finanziell Vorgaben vorab gesetzt werden.

Die bisherigen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Es wurden Arbeitsgruppen zu den Themen Gestaltung von Schule (1), Herausforderungen der Bildungsregionen (2), Gestaltung individueller Unterstützungsangebote (3), Schule als Vorbereitung auf die Arbeits- und Lebenswelt (4) und Lehrerbildung (5) eingerichtet, die ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen haben.
  • Die Arbeitsgruppen 1 und 5 haben noch keine Ergebnisse zustande gebracht.
  • Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen 2 bis 4 werden in den kommenden Wochen von den Gremien des Hessischen Städtetages bewertet.


Zugleich verhandeln das Hessische Kultusministerium und die Schul(verwaltungs)träger einen Pakt für den Nachmittag.

Nachmittagsangebote an Schulen sind nach Ansicht des Hessischen Städtetages schulische Veranstaltungen, keine Leistungen der Jugendhilfe. Das Land hat seine Lehrkräfte entsprechend auszubilden und ein entsprechendes Konzept vorzusehen.

Das Land verfolgt nach wie vor die Absicht, eine flächendeckende Betreuung am Nach¬mittag auf den Weg zu bringen, hat aber weder das erforderliche Konzept noch das erforderliche Personal dazu. Mittels einer Vereinbarung pro Schulverwaltungsbezirk sollen nun die Schul(verwaltungs)träger Personal einstellen, nach dem Wunsch des Landes Fachkräfte der Jugendhilfe. Der Hessische Städtetag begleitet den Verhandlungsprozess kritisch.

Finanzen – Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2016

Das Land legt in Kürze einen Gesetzentwurf zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs ab 2016 vor. Die Erfüllung zugewiesener Aufgaben (Bauaufsicht, Jugend- und Sozialleistungen, Flüchtlinge etc.) sowie eigener Aufgaben einer Stadt (Spielplätze, Sportstätten, Springbrunnen, kulturelle Einrichtungen etc.) kosten eine Menge Geld. Je höher die Qualität sein soll, und je mehr Leistungsempfänger und Aufgabenstellungen es gibt, umso höher ist auch die Summe der notwendigen finanziellen und personellen Mittel.

Der Hessische Städtetag hat deswegen die durch Bund und Land zugewiesenen Aufgaben kritisch hinterfragt, ihre Kosten dargelegt und auf die gestiegenen kommunalen Aufgaben hingewiesen. Die im Hessischen Städtetag versammelten Städte halten eine Finanzausstattung von mindestens 4,7 Mrd. Euro für angemessen. Auch auf diese Weise lassen sich Verteilungsungerechtigkeiten zwischen den Städten und Gemeinden vermeiden.

Die Städte lehnen eine zusätzliche "Solidaritätsumlage" ab. Dies ist ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Instrument, das das Land selbst in seiner Klage gegen den Länderfinanzausgleich in Frage stellt. Finanzschwächeren Kommunen zu helfen ist nach der Finanzausstattungsgarantie der Hessischen Verfassung eine Pflicht des Landes.
Der Hessische Städtetag erwartet zudem eine unmittelbare Absenkung der Kreis- und Schulumlage. Andernfalls würden die kreisangehörigen Gemeinden flächendeckend – aktuelle Umlagehebesätze unterstellt – zu massiven Zusatzumlagen herangezogen.

Leistungen für einen Belastungsausgleich Demografie und für unterentwickelte ländliche Räume bedürfen einer entsprechenden Berücksichtigung der Anliegen im Ballungsraum (hohe Sozialausgaben). Zu beachten sind die niedrige Kaufkraft, die hohen Immobilien- und Baupreise, die hohen Personalkosten und der hohe Sozialkostenindex im Ballungsgebiet.

Kommunal- und Personalrecht: Dienstrechtsreform; hier: Attraktivität des Berufs Bürgermeister gefährdet

(Ober-)Bürgermeister sind die zentralen Ansprechpartner für Bürger und Einwohner. Von ihnen werden eine Dauerpräsenz und eine Vorbildfunktion erwartet. Positive und negative Entwicklungen in einer Stadt werden ihnen faktisch allein zugerechnet. (Ober-) Bürgermeister tragen als Vorsitzende des Magistrats und durch ihre durch die Gemeindeordnung gegebene Funktion zudem eine hohe unmittelbare politische Verantwortung gegenüber ihren Bürgern und Einwohnern. Das Amt ist daher äußerst arbeitsintensiv. Nicht selten leidet das Privatleben darunter.

Die Regierungsfraktionen haben vor Weihnachten unter Außerachtlassung partnerschaftlicher Gepflogenheiten und unter eleganter Umschiffung des Beteiligungsgesetzes einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Attraktivität des Berufs Bürgermeister gefährdet:

  • Die Reduzierung der Wählbarkeit auf 18 Jahre übersieht, dass ein Amt mit den genannten Anforderungen eine große Lebenserfahrung erfordert. Eine Angleichung an die Wählbarkeit der Landtagsabgeordneten (21 Jahre) ist vorstellbar.
  • Die Bedingungen einer achtjährigen Amtszeit und das Mindestalter 60 für ein uneingeschränktes Ruhegeld verschlechtern die Versorgung und setzen keinen Anreiz für eine positive Entscheidung für das Amt. Die Wahlperiode müsste dementsprechend auch auf acht Jahre angelegt werden (derzeit sechs Jahre).
  • Zwar mögen Altersgrenzen europarechtlich nicht ganz unproblematisch sein. Der kompletten Aufhebung des Höchstalters steht der Hessische Städtetag jedoch kritisch gegenüber.


Der Hessische Städtetag lehnt die Verschlechterungen ab und mahnt die Landesregierung, die Attraktivität des Berufs (Ober-)Bürgermeister nicht zu gefährden.

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