Bund muss seinen finanziellen Beitrag zur Flüchtlingsintegration auf mindestens 50 % aufstocken

Bild: Stadt Kassel

Soziales
24 Mär
Donnerstag, 24. März 2016
Die Städte und Gemeinden in Hessen rechnen mit erheblichen Kosten für die Integration der Flüchtlinge und fordern von Bund und Land nennenswerte finanzielle Beteiligungen ein.

"Die Städte im Hessischen Städtetag sind fest davon überzeugt, dass wir alles für die schnellstmögliche Integration der Flüchtlinge tun müssen, die dauerhaft hier bleiben werden. Versäumnisse von heute können sich zu schwer beherrschbaren Spannungen in der Zukunft auswachsen. Das würde nicht nur zu einer kaum zu bewältigenden Belastung der Haushalte der Kommunen führen, sondern auch den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens gefährden. Eine solche Entwicklung muss unbedingt vermieden werden." Dies sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen, nach der Sitzung der Spitzengremien des Verbandes heute in Rüsselsheim am Main. "Deshalb gehen die Kommunen schon jetzt zum Teil bis an die Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten und viele von ihnen deutlich darüber hinaus."

Außer um die Aufnahme, Unterbringung und Erstbetreuung von Asylbewerbern geht es um Investitionen in Wohnraum und Städtebau, in Kindertageseinrichtungen und Schulgebäuden, die berufliche Qualifizierung inklusive Sprachförderung und um die erforderlichen Betriebskosten im zweistelligen Milliardenbereich allein für Hessen. Personal wird auch in den Bereichen Gesundheit und Ordnung, Ausländer- und Meldebehörde etc. gebraucht. In einigen Städten hat sich schon jetzt das Personal in den Jugendämtern – Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst – fast verdoppelt, damit die unbegleiteten minderjährigen Ausländer kind- und jugendgerecht versorgt werden können. Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.

Hilgen: "Wir erwarten, dass sich neben dem Land Hessen auch der Bund angemessen an der Durchführung der Mammutaufgabe Integration beteiligt. Angesichts der alleinigen Zuständigkeit für die Zuwanderungspolitik kommt der Bund mit seiner Ausgabenbeteiligung seiner finanziellen Verantwortung nur unzureichend nach. Er übernimmt gerade einmal einen geringen Anteil an den Kosten der Unterkunft. Der Bund muss daher seinen Finanzierungsanteil auf mindestens 50 % der tatsächlichen Kosten aufstocken. Daneben muss er die Kommunen bei der absehbaren Steigerung der Folgekosten der Zuwanderung bei den Leistungen nach dem SGB II entlasten. Wir wollen daher in einem Spitzengespräch mit dem Land die Position des Landes und seiner Kommunen abstimmen und entsprechend tätig werden. Nur wer jetzt handelt, verpasst keine Chancen für die Menschen und unsere Gesellschaft."

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