Bundeskinderschutzgesetz – Städte gegen kostenintensive Doppelstrukturen
Das Bundeskinderschutzgesetz, welches in Bundesrat und Bundestag am vergangenen Freitag verabschiedet wurde und schon am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, führt erhebliche neue Verfahrens- und Personalstandards ein, die insbesondere an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtet sind. Zudem werden die Aufsichts- und Kontrollpflichten der an sich präventiv agierenden Jugendämter erweitert.
Das Land Hessen ist aufgefordert sofort nach der heutigen Bundesratssitzung zu beginnen, die Millionen bereitzustellen, die die Städte und Gemeinden in Hessen zur Umsetzung der Vorgaben durch das Bundeskinderschutz brauchen und fordern werden.
Es ist zwar zu begrüßen, dass der Bund sich nach dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses nun stärker für die Umsetzung seines Gesetzes finanziell engagieren will. Gleichwohl werden mit diesem Gesetz Doppelstrukturen aufgebaut und Standards gesetzt, die in Zeiten knapper städtischer Kassen unbezahlbar sind und den Staat zum allumfassenden Kontrollorgan machen.
Das Land Hessen trifft die Pflicht, die Kostenfolgen der neuen Aufgaben über die verfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen zeitnah auszugleichen. Das Bundeskinderschutzgesetz ohne hinreichende finanzielle Kostenregelungen zwischen Bund und Ländern und anschließend zwischen den Ländern und den betroffenen Kommunen kann nach Ansicht des Hessischen Städtetages keinen Erfolg haben.
Kinderschutz darf nicht soweit gehen, dass Elternrechte eingeschränkt, Verwaltungsverfahrensabläufe behindert, Doppelstrukturen aufgebaut und Städte und Gemeinden finanziell noch handlungsunfähiger gemacht werden, als sie es ohnehin schon sind.
Soziales
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