Bundesstiftung Gleichstellung

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Recht, Personal und Ordnung
18 Mär
Donnerstag, 18. März 2021
Ein Haus, das sich insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet: Das soll die Bundesstiftung Gleichstellung leisten.

Am 10. März 2021 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Errichtung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bundesstiftung Gleichstellung beschlossen und die Bundesstiftung Gleichstellung damit auf den Weg gebracht. Kompetenzen in der Gleichstellungspolitik sollen so gebündelt und neue Impulse für die Gleichstellungspolitik gesetzt werden.

Die Bundesregierung hat in ihrer Formulierungshilfe vorgeschlagen, die Bundesstiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts mit folgenden Aufgaben zu betrauen:

  • Mehr Wissen: Wir wissen schon viel über Gleichstellung. Aber damit sich das Wissen verbreitet, muss man es leicht finden können. Daher soll die Bundesstiftung Gleichstellung leicht verständliche und gut aufbereitete Informationen zum Stand der Gleichstellung in Deutschland bereitstellen.
  • Mehr Aktion: Die Bundesstiftung Gleichstellung soll die praktische Gleichstellungsarbeit von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft stärken. Sie soll zum Beispiel Gleichstellungsbeauftragte dabei unterstützen, Aktionspläne zur Gleichstellung vor Ort aufzustellen. Zudem soll sie die Bundesregierung bei der Umsetzung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie beraten und ihren Ausbau begleiten.
  • Mehr Innovationen: Bürgerinnen und Bürger haben viele innovative Ideen. Verbände entwickeln kluge Konzepte für eine gleichberechtigtere Gesellschaft. Die Bundesstiftung Gleichstellung soll ein Ort sein, an dem neue Ideen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden.


Noch in diesem Jahr sollen wichtige Schritte zum Stiftungsaufbau, wie auch die Berufung eines Direktoriums folgen. Im Bundeshaushalt wurden bereits Mittel eingestellt; 2021 stehen bis zu drei Millionen Euro, ab 2022 jährlich bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung.

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