Das Zauberwort heißt Konzeptvergabe

In vielen Regionen steigen die Grundstückspreise stark an. Dies erschwert den Bau von bezahlbarem Wohnbau aber auch die Stadtentwicklung erheblich. Dieser Entwicklung sind Städte und Gemeinden aber nicht wehrlos ausgeliefert. Ein Lösungsansatz ist es, öffentliche Grundstücke verstärkt nach der Qualität des Konzeptes zu vergeben. Dazu haben die AKH und wir eine Orientierungshilfe veröffentlicht.
Das Zauberwort heißt Konzeptvergabe – so fassten die Medien den Gedanken der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität. Nach dieser Idee wird ein Grundstück nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es kommt der Käufer zum Zug, der das beste Konzept vorweisen kann.
Die Vergabe öffentlicher Grundstücke nach der Konzeptqualität bietet damit eine Chance, zusätzlichen Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen bereitzustellen. Dabei ermöglicht dieser Ansatz es den Kommunen, zunächst ihre Prioritäten festzulegen. Die Vorstellungen der Städte und Gemeinden bilden die Kriterien, die die Konzepte der potentiellen Käufer erfüllen müssen. Welcher Interessent zum Zuge kommt, richtet sich danach wer das beste Konzept vorlegt. Konkret ist es zum Beispiel möglich, wohnungspolitische Vorgaben, städtebauliche Aspekte und energetische Anforderungen als Kriterien in die Konzeptvergabe mit einfließen zu lassen. So können die Käufer beispielsweise Punkte dafür erhalten, dass sie einen besonders hohen Anteil für Baugemeinschaften vorsehen oder eine hohe gestalterische Qualität bieten. Zugleich muss die Kommune festlegen, ob sie das Grundstück zum Verkehrswert als Festpreis abgeben will und sich die Entscheidung über den Erwerber daher ausschließlich nach der Qualität des Konzeptes richtet oder ob neben der Konzeptqualität auch der gebotene Preis eine Rolle spielt.
Hat die Stadt ihre Prioritäten in Form eines Gewichtungsschemas festgelegt, ist es Aufgabe der potentiellen Käufer, ihre Konzepte zu entwickeln. Dabei haben die potentiellen Käufer einen großen Gestaltungsspielraum, wie sie mit den Kriterien umgehen. Das heißt die Stadt gibt nur vor, dass z.B. eine hohe Qualität der Freiraum- und Außenflächen gefordert wird. Mit welchen Vorstellungen die Kriterien erfüllt werden, ist Sache der Investoren.
Welches Konzept sich am Ende durchsetzt wird von einem zuvor eigens dafür gebildeten Gremium entschieden. Dieses Gremium kann zum Beispiel aus Vertretern der Stadtverordnetenversammlung, der Fachämter sowie unabhängiger Fachleute und Experten bestehen.
Wie die Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität ablaufen kann, erläutern die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Hessische Städtetag in einer jetzt erschienenen Orientierungshilfe. Auf insgesamt 21 Seiten erläutern beide Herausgeber, was eine Vergabe nach Konzeptqualität ist, wie die Kriterien zusammengesetzt sein können, welche rechtlichen Anforderungen zu bedenken sind und wie die Entscheidung gefällt wird. Beispiele und Übersichten runden die Darstellung ab. Die Orientierungshilfe steht auf der Homepage des Hessischen Städtetages zum freien Download bereit.
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