Digitale Beantragung von Arbeitslosengeld II bei den hessischen Kommunalen Jobcentern jetzt möglich

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Soziales
12 Jun
Freitag, 12. Juni 2020
Ab sofort können betroffene Bürgerinnen und Bürger erstmalig Arbeitslosengeld II bei den Kommunalen Jobcentern digital beantragen. Der Online-Dienst steht seit dem 10. Juni u. a. in den drei der hessischen Kommunalen Jobcentern der Landeshauptstadt Wiesbaden, dem Kreis Groß-Gerau und dem Landkreis Offenbach bereit.

Nach dem Start in Hessen und Niedersachsen können ab nächster Woche alle 104 kommunalen Jobcenter die erste Version des digitalen Antrags auf Arbeitslosengeld II in Deutschland nutzen.

2018 wurde sich im IT-Planungsrat darauf verständigt, die vielzähligen Verwaltungsleistungen im Rahmen eines vom Bund begleitenden „Verteilten Vorgehen“ zu erarbeiten. Mit modernen Methoden wie Design Thinking, einer agilen Vorgehensweise und Einbezug der Nutzer sollten und sollen so im Einer-für-Alle-Prinzip nachnutzbare Leistungsanträge erarbeitet werden.

Im Themenfeld Arbeit & Ruhestand ist Gesamtfederführer das Land NRW. Zum Themenfeld zählen die Lebenslagen Arbeitsplatzverlust und Armutsvermeidung. Für diese beiden Lebenslagen hat Hessen die Federführung übernommen und im Digitalisierungslabor des BMI die Erarbeitung des Hauptantrags Arbeitslosengeld II.

Seit 2019 erfolgte eine enge Anbindung aller 104 bundesweiten Kommunalen Jobcenter an die Ergebnisse des Digitalisierungslabors im Rahmen eines bundesländerübergreifenden Austausch durch das Kompetenzteam Digitale Transformation, welches durch die Koordinierungsstelle Digitale Soziale Arbeitswelt beim Hessischen Städtetag und der Koordinierungsstelle SGB II beim Niedersächsischen Landkreistages gebildet wird. Gemeinsam wurde und wird an der Vision eines für den Bürger leicht zu befüllenden und für die Sachbearbeitung Arbeitserleichterung schaffenden Ergebnisses gearbeitet.

Die Vision der zukünftigen Antragsstellung beinhaltet zudem eine Leistungsbeantragung mit „offenem Ausgang“ hinsichtlich des Rechtskreises (nicht der Bürger muss recherchieren, sondern der Antrag findet die entsprechende Sozialleistung), Datenschnittstellen und Registeranbindung zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips sowie nötige Rechtsänderungen. Bezüglich der Datenübernahme einschließlich der Visualisierung und Prüfung der Antragsdaten – ggf. noch vor und außerhalb des Fachverfahrens, nämlich bei Antragsstellung – haben inzwischen ebenfalls Workshops mit Fachexperten aus den KJC stattgefunden. Sehr schnell konnte sich zudem im bundesländerübergreifenden Austausch darauf geeinigt werden, dass auch die weiteren Leistungsanträge im SGB II durch die Kommunalen Jobcenter im Rahmen eines kleinen „Verteilten Vorgehens“ erarbeitet werden.

Aufgrund des Ausbruchs der Pandemie wurden seitens des Bundes einige Leistungen noch weiter mit Dringlichkeit versehen. Dazu gehörte der Arbeitslosengeld II-Antrag. Insofern wurde entschieden, zunächst mit einem MVP (Minimum Viable Product – wörtlich: ein „minimal überlebensfähiges Produkt“) im Rahmen der hessischen Umsetzungsvereinbarung OZG an den Start zu gehen, um die Kommunalen Jobcenter möglichst schnell und effizient zu unterstützen, die steigenden Antragszahlen besser zu bewältigen. Es wurde hierbei auf die bereits vorhandenen Vorarbeiten der Antragsstrecke durch die ekom21 aufgebaut.

Verantwortlich für die operative Umsetzung des MVP-Projekts war ebenfalls das Kompetenzteam Digitale Transformation der KJC bestehend aus der Koordinierungsstelle Digitale Soziale Arbeitswelt beim Hessischen Städtetag, Rena Wißmeier, und der Koordinierungsstelle SGB II beim Niedersächsischen Landkreistages, Gerd Goldmann, und gelegentlicher externe Expertise, Jürgen Roos, das in enger Kooperation mit dem Bundesministerium des Inneren, der Hessischen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gearbeitet hat.

Nicht zuletzt ist der schnelle Start jedoch auch dem unermüdlichem Engagement der Fachexperten aus den Kommunalen Jobcentern des Landkreises Offenbach, des Kreis Bergstraße, des Kreises Düren und des Landkreis Osnabrück sowie der Datenschützern der Kommunalen Jobcenter Landkreis Offenbach und Kreis Groß-Gerau zu verdanken.

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