Empfängerzahl von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigt weiter

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Soziales
10 Okt
Mittwoch, 10. Oktober 2012
Im Jahr 2011 stieg in Hessen die Zahl der Empfänger von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber 2010 um gut sieben Prozent auf 71.000 weiter an.

Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes bezogen 45 Prozent der Empfänger die Leistungen aufgrund der vollen Erwerbsminderung und 55 Prozent wegen Hilfsbedürftigkeit im Alter. Während die Anzahl der Empfänger aufgrund voller Erwerbs-minderung um knapp acht Prozent stieg, nahm die Zahl der Hilfsbedürftigen im Alter um sieben Prozent zu.

Mit knapp 55 Prozent aller Leistungsempfänger waren mehr Frauen als Männer auf diese Hilfe angewiesen. Die Gründe für den Leistungsbezug sind je nach Geschlecht unterschiedlich. Während 55 Prozent der männlichen Empfänger diese Leistung wegen voller Erwerbsminderung erhielten (45 Prozent im Alter), bekamen die weiblichen Empfänger die Leistung zu 37 Prozent wegen voller Erwerbsminderung und zu 63 Prozent im Alter. Einer der Gründe liegt darin, dass Frauen oft eine niedrigere Rente als Männer beziehen.

Bezogen auf die Bevölkerung in den entsprechenden Altersgruppen waren am Jahresende 2011 von 1.000 Einwohnern 32 auf Hilfe im Alter und acht auf Hilfen wegen Erwerbsminderung angewiesen. Bei den Nichtdeutschen war die Quote wegen Erwerbsminderung etwa gleich hoch wie bei den Deutschen. Nichtdeutsche haben allerdings beim Bezug aus Altersgründen mit einer Quote von 160 (Deutsche: 25) je 1000 Einwohner ein mehr als sechsmal höheres Risiko, auf diese Hilfe angewiesen zu sein. Bei den nichtdeutschen Frauen lag die Quote gegenüber den deutschen Frauen sogar siebenmal höher. Zwischen 2006 und 2011 war sie allerdings bei den Nichtdeutschen über 65 Jahren rückläufig. Bei den Deutschen über 65 Jahren hingegen stieg die Quote im gleichen Zeitraum.

Am Jahresende 2011 hatten die Empfänger einen durchschnittlichen Nettoanspruch von monatlich 473 Euro (2010: 460 Euro). Dieser errechnete sich aus dem durchschnittlichen monatlichen Bruttobedarf von 711 Euro (2010: 691 Euro) abzüglich des angerechneten Einkommens. Der Bruttobedarf setzt sich aus dem Regelsatz, den Kosten für Unterkunft und Heizung und verschiedener Mehrbedarfe zusammen. Daneben werden auch die Beiträge für die Sozialversicherung übernommen.

Abhängig davon, ob diese Leistungen aufgrund der vollen Erwerbsminderung oder Hilfe­bedürftigkeit im Alter bezahlt wurden, unterschieden sich die Beträge. Obwohl der Bruttobedarf der Empfänger über 65 Jahre mit durchschnittlich 721 Euro höher lag als bei voller Erwerbsminderung (700 Euro), war ihr Nettobedarf mit durchschnittlich 426 Euro niedriger (volle Erwerbsminderung: 530 Euro). Dies ist vor allem auf das angerechnete höhere Einkommen (überwiegend Rente) der älteren Empfänger zurückzuführen.

81 Prozent der Empfänger – 74 Prozent der erwerbsgeminderten Personen und 87 Prozent der über 65-Jährigen – bezogen ihre Leistungen außerhalb von Einrichtungen.

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