Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 2016 bis 2019 nach Gruppen auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes 2016

„Schlüsselzuweisungen im neuen Finanzausgleichsgesetz 2016“ - Zeichnen der Grafik: HStT nach Daten von Innen- und Finanzministerium

Finanzen
12 Nov
Montag, 12. November 2018
Die Schlüsselzuweisungen der hessischen Kommunen steigen im Zeitraum von 2016 bis 2019 kräftig an. Nach Gruppen ist das Bild uneinheitlich: Bei Landkreisen sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden wachsen die Schlüsselzuweisungen überdurchschnittlich, bei den kreisfreien Städten deutlich unterdurchschnittlich, zuletzt mit Sinkflug nach unten.

Die Schlüsselzuweisungen sind dank des Steuerertragshypes der vergangenen Jahre und den damit günstigen Ertragsbedingungen für das Land Hessen kräftig angewachsen: Von einem Aufkommen in Höhe von knapp 2,4 Mrd. Euro im ersten Jahr des neuen Finanzausgleichsgesetzes, also im Jahr 2016, steigen sie auf über 3,5 Mrd. Euro im kommenden Jahr 2019.

 

Entwicklung der Schlüsselzahlen von 2016 auf 2019 nach Gruppen

 

 

Die Schlüsselzuweisungen (SZW) sind in den Jahren 2016 bis 2019 kräftig gestiegen. Das
nebenstehende Schaubild macht dies deutlich.
Kein Zweifel entsteht allerdings zum Unterschied unter den Gruppen: Die SZW von Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden steigen über Schnitt. Die der Kreisfreien entwickeln sich deutlich ungünstiger (siehe auch Tabelle 1).

 

Entwicklung der Schlüsselzahlen von 2016 auf 2019 nach Gruppen
Index 2016=100

 

 

Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen mittels Indexrechnung. Die Steigerung der Gesamtschlüsselmasse beläuft sich von 2016 bis 2019 auf 47 Indexpunkte. Die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden steigen um 59 Indexpunkte, die der Landkreise um 50 Indexpunkte, gerechnet jeweils ab 2016.Die kreisfreien Städte bleiben deutlich unter dem Durchschnitt mit einem Anstieg von 18 Indexpunkten (siehe auch Tabelle 2).

 

 

Zum vollständigen Bild gehört der Hinweis, dass die Schlüsselzuweisungen bei der Gruppe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden jährlich mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag „aus dem eigenen Holz geschnitzt“ werden. Denn in den SZW der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist die Solidaritätsumlage der abundanten Kreisangehörigen enthalten, welche die SZW entsprechend aufstockt. Für das Jahr 2019 wird die Solidaritätsumlage 78.204.787 Mio. Euro betragen.


Tabelle 1. SZW Hessen. Datenbasis HMdF und HMdIuS, Zahlen außer Jahreszahlen: Euro; Zeichnen der Tabelle: HStT

 

Tabelle 2. Datenbasis HMdF und HMdIuS, Zahlen außer Jahreszahlen: Euro; Zeichnen der Tabelle: HStT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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