Erfreuliche Botschaft aus Brüssel: Keine Privatisierung der Trinkwasserversorgung!
Die EU-Kommission ändert die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie! Die Trinkwasserversorgung wird nicht privatisiert. Bürger, Kommunale Spitzenverbände, Stadtwerke, Bürgerinnen und Bürger haben dutzende Briefe an EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Bundesregierung geschrieben. Es hat gewirkt.
Am 21.6.2013 hat EU-Kommissar Barnier erklärt, dass die gesamte Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ausgenommen werden soll. Er gab die folgende Erklärung ab:
„Seit nunmehr mehreren Monaten kursieren Gerüchte, die Europäische Kommission versuche, durch die Hintertür mittels ihres Vorschlages zur Konzessionsrichtlinie die Wasserversorgung zu privatisieren. Dies war nie unsere Absicht. (...) Trotz der zahlreichen Änderungen am Richtlinienvorschlag, bin ich zu der Auffassung gekommen, dass der derzeitige Text zur Wasserversorgung (...) vermittelt nicht die von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Garantien (...). Deshalb wäre es meiner Ansicht nach am besten, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen.“ – Erklärung von Kommissar Barnier
Quelle: ec.europa.eu/internal_market/index_de.htm
1,5 Millionen Unterschriften hat das europäische Bürgerbegehren right2water gesammelt. Kommunale Spitzenverbände, Stadtwerke, Bürgerinnen und Bürger haben dutzende Briefe an EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Bundesregierung geschrieben. Es hat gewirkt: Die EU-Kommission ändert die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. Kommissar Barnier hat angekündigt, die Wasserversorgung aus der geplanten Richtlinie heraus zu nehmen.
Der gesamte Text der Erklärung liegt derzeit nur in englischer und französischer Fassung vor. Die englische Fassung legen wir bei (Anlage). Bemerkenswert ist in dieser die Formulierung, dass die Kommission natürlich den Wassersektor weiterhin intensiv überwachen wird (vorletzter Absatz).
Die Positionsänderung der EU-Kommission ist in erster Linie auf die umfangreiche Beteiligung an der europäischen Bürgerinitiative right2water zurückzuführen. Auch die vielfältigen Interventionen der kommunalen Spitzenverbände haben zu dem Erfolg beigetragen.
Da sich die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie derzeit im Trilogverfahren befindet, bedeutet die Erklärung von Kommissar Barnier zwar das faktisch, nicht aber das juristische Ende der Diskussion um die Wasserversorgung. Formal müssen sowohl der Europäische Rat als auch das Europäische Parlament dem Änderungsvorschlag zustimmen. Da allerdings die EU-Kommission die treibende Kraft der gesamten Dienstleistungsrichtlinie war, ist nicht damit zu rechnen, dass es Widerstand gibt.
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