Finanzspritze reicht nicht aus

19 Mär
Donnerstag, 19. März 2026
Die Städte begrüßen die Verabschiedung des Infrastrukturförderungsgesetzes. Sie drängen aber auf die Umsetzung der Maßnahmen des Zukunftspaktes, die ihnen erst wieder Planungs-, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten geben können.

„Die Städte begrüßen, dass der Hessische Landtag gestern das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz beschlossen und damit die wesentliche rechtliche Grundlage geschaffen hat, den auf die hessischen Kommunen in diesem Jahr entfallenden Anteil von drei Milliarden Euro am Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes zeitnah zu verteilen“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende nach der heutigen Sitzung der Spitzengremien des Kommunalen Spitzenverbandes.

Am 18.03.2026 hat der Hessische Landtag das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz als Ausführungsgesetz für die Verteilung des auf Hessen entfallenden Anteils des insgesamt 500 Milliarden schweren Sondervermögens des Bundes beschlossen. Es bildet die gesetzliche Voraussetzung, den Städten noch im Jahr 2026 die erste Tranche der Förderung auszuzahlen. Der zweite Teil soll 2029 folgen. Die Kommunen sollen das Geld möglichst unbürokratisch erhalten und es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Sie erhalten deshalb keine pauschale Zuweisung, sondern lediglich eine Förderung für bestimmte Maßnahmen.

„Wir betonen aber, dass diese Finanzspritze nicht ausreichen wird, die strukturellen Probleme der Kommunen zu lösen. Aus unserer Sicht muss daher auch die Umsetzung der weiteren Elemente des Zukunftspakts Kommunen Hessen so schnell wie möglich kommen“, so Präsident Mende. „Land und Kommunen müssen unbedingt gemeinsam neben notwendigen Entbürokratisierungsbemühungen auch konkrete Aufgabenentlastungen in den Blick nehmen. Nur so lassen sich hohe Kostensteigerungen eindämmen und die Steuerungs- und Planungshoheit entscheidend stärken.“

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