Fragenkatalog des Hessischen Städtetages zum neuen Besoldungsrecht

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Recht, Personal und Ordnung
04 Aug
Montag, 4. August 2014
Bei der Umsetzung des neuen Besoldungsrechts bestehen immer wieder Unklarheiten, insbesondere auch weil die ausführenden Rechtsverordnungen noch nicht vollständig an die neue Rechtslage angepasst wurden.

Seit Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes erreichen uns eine Reihe von Nachfragen zur Anwendung des neuen Dienstrechts. Besondere Unsicherheiten bestehen bei der Umsetzung des neuen Besoldungsrechts. Allen voran die Umsetzung des
§ 28 Abs. 4, 5 HBesG (Leistungsstufe) und die Umsetzung des
§ 46 Abs. 1 – 5 HBesG (Leistungsprämien, Leistungszulagen, Sonderurlaub) wirft eine Reihe von Fragen auf.

Wir haben dies zum Anlass genommen und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einen Fragenkatalog mit der Bitte zugeleitet, uns Hinweise für eine rechtssichere Umsetzung des neuen Dienstrechts zukommen zu lassen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns nun einen Antwortenkatalog zur Verfügung gestellt.

Ergänzend teilt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit, dass die ausführenden Rechtsverordnungen, die noch nicht vollständig an die neue Rechtslage angepasst wurden,
zum 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen.

Termine

22 Apr

22.04.24 | 13:30 Uhr

AK Mobilität und Umwelt

Vidiokonferenz

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Steuern

Marburg

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Rechtsamtsleitungen

Limburg

06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

AG Frauenbeauftragte

Wiesbaden

06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

AG Soziales

Wiesbaden (2-tägig)

14 Mai

14.05.24 | 10:00 Uhr

Gemeinsamer Ausschuss KJC

Videokonferenz

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

AG Personalamtsleitungen

Marburg

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