Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung tritt in Kraft
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht eine Aufstockung des Erhöhungsbetrages von derzeit 200.000 Euro auf 350.000 Euro vor. Die Aufstockung dient vor allem der Anpassung an die den Landkreisen gewährten Zahlungen. Der Betrag wird zusätzlich zu dem Basisbetrag für die Personal- und Sachkosten gewährt und unter den kreisfreien Städten aufgeteilt.
In der Stellungnahme zu dem Gesetz hatte die Geschäftsstelle deutlich gemacht, dass Erhöhung um 150.000,00 Euro für die fünf kreisfreien Städte keinesfalls auskömmlich ist. Es wurde eine angemessene Kostenanpassung und Erstattung durch das Land Hessen gefordert. Leider wurde dieser Forderung nicht entsprochen.
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