Gesundheitliche Prävention voranbringen – Hessischer Städtetag tritt der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes bei
Es ist wichtig kranken Menschen zu helfen und sie medizinisch gut zu versorgen. Fast noch wichtiger ist es aber zu verhindern, dass Krankheiten auftreten. Um den Aspekt der Prävention zu stärken ist auf Bundesebene das Präventionsgesetz in Kraft getreten. Dieses muss nun in den Bundesländern durch eine Landesrahmenvereinbarung umgesetzt werden.
In seiner Sitzung am 28.6.2016 beschloss der Sonderausschuss Gesundheit des Hessischen Städtetages, der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie beizutreten. Diesen Beschluss fasste er, weil Prävention vielfach eine Angelegenheit der Kommunen ist. Gesundheitliche Prävention wird nicht allein durch Angebote an die individuellen Bürgerinnen und Bürger vorangetrieben. Mindestens ebenso wichtig ist, die Menschen in ihrer Lebenssituation zu erreichen. Dies kann der (kommunale) Kindergarten sein, die auf Radverkehr ausgerichtete Kommune oder auch das breite Angebot an Sportstätten sein.
Um diesen Aspekt der Prävention zu stärken, hat der Sonderausschuss Gesundheit die Bereitschaft des Hessischen Städtetages erklärt, der Landesrahmenvereinbarung beizutreten. Als Mitglied entsendet der Hessische Städtetag Frau Stadträtin Anne Janz aus Kassel, die auch den Deutschen Städtetag in der nationalen Präventionskonferenz vertritt.
Der Sonderausschuss Gesundheit des Hessischen Städtetages verbinden unseren Beitritt mit der Erwartung, dass das Dialogforum Prävention möglichst bald zusammentritt und den Gedanken der Prävention in Hessen umfassend vorantreibt.
Soziales
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