Große Herausforderungen bei der Digitalisierung und klare Abgrenzung zwischen staatlicher Polizei und städtischer Ordnungsverwaltung gefordert
Das Präsidium des Hessischen Städtetages will keine Stadt-Sheriffs in Hessens Städten und sieht große Herausforderungen bei der Digitalisierungsaufgabe.
"Die Städte in Hessen fordern ein abgestimmtes Vorgehen in Sachen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen", sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Bürgermeister Uwe Becker, nach der Sitzung des Spitzengremiums des Verbandes in Wiesbaden. "Sofern wir die Vision von umfassenden digitalen Verwaltungsvorgängen und -abläufen anstreben, müssen sich alle Ebenen dieser immensen Herausforderung bewusst sein und planmäßig sowie abgestimmt vorgehen. Mit einseitiger Delegation des Bundes kommen wir hier nicht zum Ziel."
Der Bund hat durch das Onlinezugangsgesetz einen strammen Zeitplan bis zum Jahr 2022 vorgegeben, der leider nicht mit den Ländern und Kommunen wirklich abgestimmt wurde. Becker lobt das Land hinsichtlich seiner Informationspolitik, schlägt aber eine noch engere Abstimmung zwischen den Beteiligten und damit eine noch stärkere Berücksichtigung und Einbeziehung der Kommunen in die Umsetzung in Hessen vor. Becker: "Uns liegt zudem besonders das Thema Cyber-Sicherheit am Herzen. Hier hoffen wir auf baldige Gespräche zur Weiterführung der Agenda, damit Verwaltungsverfahren nicht nur digitalisiert, sondern auch sicher sind."
Das Präsidium des Hessischen Städtetages beschäftigte sich zudem mit den steigenden Aufgaben der städtischen Ordnungsverwaltung. Die Städte halten es für erforderlich, die Aufgaben der hessischen Städte zu den Aufgaben der staatlichen Polizei präzise abzugrenzen. Becker: "Die städtische Ordnungspolizei ist nicht dazu angetan, anstelle der staatlichen Polizei deren Aufgaben zu erledigen, etwa im Weg des Ersatzes für den bei der Landespolizei nicht mehr existierenden mittleren Dienst."
Aus diesem Grund hält das Präsidium des Hessischen Städtetages es für sinnvoll, eine Regelung zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden zu treffen, welche eine Einigung über die Aufgabenzuordnung von Land und Kommunen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr enthält. Diese Einigung sollte mindestens Regelungen zur künftigen Rolle von Land und Kommunen, zu Gesetzesanpassungen und zur Finanzierung der Kommunen beinhalten. Becker: "Keinesfalls darf sich der "schleichende" Prozess fortsetzen, bei dem die Kommunen der örtlichen Notwendigkeit und den Erwartungen der Bürgerschaft folgend Stück für Stück immer mehr polizeiliche Aufgaben ohne klare Absprachen oder gesetzliche Regelungen übernehmen müssen."
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