Hessens Kommunen: Konsolidiert in die zwanziger Jahre?

Genügt der starke Ertragszuwachs angesichts massiv steigenden Aufwands? - Grafik: HStT

Finanzen
22 Mai
Montag, 22. Mai 2017
Die öffentlichen Haushalte in Hessen – Kommunen und Land - dürfen sich nach den Voraussagen der Steuerschätzer auf starke Ertragszuwächse einrichten. Sind die Prognosen aber nicht zu optimistisch? Und vor allem: Halten die wachsenden Erträge Schritt mit dem massiven wachsenden Aufwand?

Schon im Jahr 2021 klettern die kommunalen Steuererträge über die magische Grenze von 11 Milliarden Euro, wenn die Steuerschätzer Recht behalten. Diese Beträge könnten dazu hinreichen, die verschuldeten Kommunalhaushalte kräftig zu sanieren. Voraussetzung: Die Politik auf allen Ebenen muss ihre Geldausgebe-Phantasien zügeln.

Nachstehend finden Sie zur regionalisierten Steuerschätzung Tabellen und Grafiken, die Ihnen mit kurzem Blick einen Mehrjahresvergleich erlauben.

Grafik 1 weist nach, dass die Steuerschätzer einen noch einmal deutlich höheren Steuerzuwachs in Aussicht stellen, als sie es schon 2016 getan haben.

Grafik 2 belegt die Entwicklung der beiden wichtigsten Steuererträge, die Gewerbesteuer netto und die Einkommensteuer.

 

Die Indexrechnung (2017 als Basisjahr = 100) zeigt, dass die Steuerschätzer bei der Einkommensteuer einen noch kräftigeren Aufwuchs erwarten als bei der Gewerbesteuer.
Indexberechnung:
HStT nach Daten des HMdF.

Grafik 3 zeigt, dass sich nach Ansicht der Steuerschätzer der kräftige Aufwuchs nach dem Krisenjahr 2009 in den Folgejahren eindeutig bestätigen wird.

Grafik 1:
ALLE STEUERN - Vergleich der Steuersch.
Mai 2017 mit den Steuersch. Mai und November 2016
Daten: Hessisches Ministerium der Finanzen
Darstellung: Hessischer Städtetag
Mio. Euro

Grafik 2:
Gewerbesteuer netto und Einkommensteuer - Vergleich der Entwicklung 2017 bis 2021 Steuerschätzung Mai 2017.
Daten: Hessisches Ministerium der Finanzen
Darstellung: Hessischer Städtetag
Mio. Euro

Grafik 3

Der hessische Staatshaushalt bleibt vermutlich auch für den Rest der zehner Jahre ausgeglichen. So formuliert es der Finanzminister zwar nicht. Seine Ausführungen legen diese Schlussfolgerung aber nahe.

Die Diskussion um den Kommunalen Finanzausgleich im Doppelhaushalt des Landes 2018 und 2019 wird daher spannend. Hessens Kommunen als Gesamtheit bewegen sich nämlich nur dann konsolidiert in die zwanziger Jahre, wenn das Land ihnen finanziell hilft.

Die Prognosen des Finanzministers enthalten drei wesentliche Aussagen:

1. Nicht sehr plakativ, aber mit unverhohlenem Stolz zeigt der Finanzminister auf, dass er schon seit 2016 erfüllt, was er nach der so genannten „Schuldenbremse“ erst ab 2020 liefern müsste: einen ausgeglichenen Staatshaushalt, keine neuen Schulden. Zwar verspricht er noch nicht, dass dies von 2016 Jahr für Jahr gewährleistet sein wird. Er setzt aber Zeichen, die eine solche Erwartung begründen.

2. Der Finanzminister bleibt trotzdem bei seinem Klagen über sehr hohe hessische Leistungen im Länderfinanzausgleich („leistungsfeindlich“) und die damit verbundenen Einschränkungen zur Gestaltung des Staatshaushalts.

3. Der Minister steht weiter auf der Euphoriebremse: Priorität hat für ihn, unverändert am „nachhaltigen Konsolidieren“ festzuhalten.

Aus kommunaler Sicht kann man der Analyse des Finanzministers im Wesentlichen beipflichten:

1. Es ist gut, dass der Staatshaushalt früher ausgeglichen ist als das Grundgesetz und die Landesverfassung verlangen. Dies zeigt aber auch Spielräume des Landes für seine Kommunen: Hessens Städte werden sich in ihrer Gesamtheit nur dann konsolidiert in die zwanziger Jahre bewegen, wenn das Land ihnen finanziell viel stärker als bisher geplant unter die Arme greift.

2. Das ministerliche Klagen über die Leistungen in den Länderfinanzausgleich ist gut nachzuvollziehen. Es ist zu hoffen und zu erwarten, dass die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ab 2020 endlich die zu hohe Zahllast Hessens beendet und damit auch die Einbußen der Städte auf ein erträgliches Maß reduziert.

3. Das Stehen des Ministers auf der Euphoriebremse hilft, wenn er damit   Geldausgeben-Phantasien der Politik zurückdrängt. Es darf aber auch nicht dazu           kommen, dass politische Zielsetzungen der Landespolitik in der Folge zu Lasten       kommunaler Kassen umgesetzt werden.

Die Pressemeldung des Finanzministers findet sich unter dem Web-Auftritt seines Hauses - finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/finanzminister-dr-schaefer-gibt-zahlen-der-steuerschaetzung-fuer-hessen

(Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, 16.5.2017)

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