Hessische Städte auf Mittelplätzen beim bundesweiten Realsteuer-Hebesatzvergleich

Die Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zu den Realsteuer-Hebesätzen macht es möglich, die Hebesätze bundesweit nach Länderkategorien zu vergleichen. Hessen belegt bei einer Hebesatzgewichtung nach Einwohnerschnitt den 11. Platz bei der Gewerbesteuer und den 7. Platz bei der Grundsteuer B.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat wie jedes Jahr auch im Jahr 2018 Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern – kategorisiert nach Ländern – bezüglich ihrer Realsteuerhebesätze befragt.
Zum Ländervergleich haben wir nun die einwohnergewichteten Durchschnittswerte ermittelt. Die Einwohner der jeweiligen Stadt haben wir mit deren Hebesatz multipliziert, die arithmetischen Produkte länderweise addiert und länderweise durch die Gesamteinwohnerzahl dividiert.
Die hessischen Kommunen belegen nach dieser Art der Berechnung Mittelplätze.
Bei der Gewerbesteuer liegen sie unter den 16 Ländern auf Platz 11 (Grafik 1), bei der Grundsteuer B auf Platz 7 (Grafik 2).
Für Übersicht zu den Realsteuer-Hebesätzen 2018 und die Ergebnisse der DIHK-Hebesatzumfrage 2018 verweisen wir noch einmal auf: www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/steuern/finanz-und-haushaltspolitik/realsteuer-hebesaetze.
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