Hessischer Denkmalschutzpreis 2011 – Ausschreibung
Die Lotterie-Treuhandgesellschaft Hessen stiftet auch in diesem Jahr wieder den "Hessischen Denkmalschutzpreis“, der mit 15.000 Euro dotiert ist. Er wird vergeben für denkmalpflegerische Leistungen, die über das denkmalschutzrechtlich Gebotene hinausgehen und überregionale Bedeutung beanspruchen dürfen. Der "Hessische Denkmalschutzpreis" soll Vorbilder für denkmalpflegerische Methodik und Freiwilligkeit einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen.
Preisträger des „Hessischen Denkmalschutzpreises“ können u. A. Einzelpersönlichkeiten, Eigentümer, bürgerschaftliche Initiativen oder Körperschaften sein. Leistungen auf allen Gebieten des Denkmalschutzes, der archäologischen Denkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder der Gartendenkmalpflege können gewürdigt werden. Die Preisträger erhalten eine Urkunde. Geldpreise sollen nur an private Eigentümer oder bürgerschaftliche Initiativen verliehen werden. Die der Jury unter Beachtung der Ausschreibungsbedingungen zur Prüfung Vorgeschlagenen erhalten eine anerkennende Bestätigung ihrer Teilnahme am Auswahlverfahren.
Der Auswahljury für den "Hessischen Denkmalschutzpreis 2011“ gehören Vertreter des Stifters, der Denkmalbehörden, des Handwerks und der ehrenamtlichen Verbände an. Das Landesamt für Denkmalpflege leitet die Sitzungen der Jury und führt die Geschäfte.
Vorschlagsberechtigt sind:
- die unteren Denkmalschutzbehörden (Kreisausschüsse, Magistrate der kreisfreien Städte, Magistrate der kreisangehörigen Städte mit eigener Bauaufsicht),
- die Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) und
- alle Fördervereine und Initiativen in der Hessischen Denkmalpflege, die in der gleichnamigen Broschüre des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen aus dem Jahr 202 aufgeführt sind.
Den vorschlagsberechtigten Kommunen wird empfohlen, eventuell erforderliche Vorauswahlen gemeinsam mit den Denkmalbeiräten zu treffen. Die Vorschlagsberechtigten zu 3. dürfen nicht mehr als einen Vorschlag einreichen. Selbstvorschläge sind unzulässig.
Die Vorschläge sind beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen, z. Hd. Frau Karin Kedik, Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden, E-Mail: k.kedik@denkmalpflege-hessen.de, mit ausgefülltem Fragebogen und Fotos sowie eventuellen Planzeichnungen und Pressemitteilungen einzureichen.
Die Rechte der den Bewerbungen beigegebenen Bilder werden dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und Lotto Hessen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit übertragen. Preisvorschläge können auch elektronisch per E-Mail einschließlich digitaler Fotos an o. g. E-Mail-Adresse eingereicht werden.
Die Ausschreibung und der Fragebogen sind auf der Homepage unter www.denkmalpflege-hessen.de abrufbar.
Frist zur Einreichung der Vorschläge ist Freitag, der 25.2.2011.
Der "Hessische Denkmalschutzpreis 2011“ wird voraussichtlich Anfang Juni 2011 durch die Lotterie-Treuhandgesellschaft und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst verliehen.
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