Hessischer Städtetag beschließt Energiesparmaßnahmen für die Städte

Wirtschaft, Energie und Verkehr
31 Aug
Mittwoch, 31. August 2022
Die Städte im Hessischen Städtetag haben sich auf Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen in den Städten verständigt, wenn dafür der Bedarfsfall entsteht. Die Maßnahmen unterliegen der ständigen Überprüfung und Fortentwicklung.

Das Präsidium des Hessischen Städtetages hat sich auf der Grundlage der vom Bund skizzierten Bedarfslage auf konkrete Energiesparmaßnahmen für die Städte verständigt. Die Städte wollen damit die vom Bund wegen der Gasmangellage gesetzten Maßnahmen sinnvoll ergänzen.

Der Bund hat bereits Regelungen für die öffentliche Hand vorgegeben. Das Präsidium hat sich auf insgesamt 16 weitere Maßnahmen verständigt. Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme. “Dies bedeutet, dass wir die Maßnahmen dynamisch an die Entwicklung des Winters anpassen werden“, erklärt der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld. “Aktuell wollen wir die Schwimm- und Turnhallen geöffnet halten und planen auch die Weihnachtsmärkte durchzuführen. Aber wir werden die Weihnachtsbeleuchtung einschränken und die Wassertemperatur in den Schwimmhallen absenken“, so Dr. Wingenfeld. “Dagegen soll zum Beispiel der Betrieb von Eislaufbahnen unterbleiben. Wir sind nicht glaubwürdig, wenn wir die Bevölkerung zum Energiesparen auffordern und dann in der kalten Jahreszeit Energie in Freizeiteinrichtungen unnötig verprassen“.

Zudem fordert das Präsidium das Land auf, einen Schutzschirm für die hessischen Stadtwerke zu spannen, mit dem Ziel, die durch die aktuelle Krise verursachten Probleme auszugleichen.

Schließlich solle das Land eine auf die Gasmangellage fokussierte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Bürger, Mieter, Gewerbetreibende, Unternehmen aufsetzen und dabei die Kommunen einbinden, zudem die jeweiligen kommunalen Kampagnen unterstützen.

 

Beschlossene Maßnahmen (werden laufend überprüft und angepasst)

 

I. Kurzfristig

 

 

 

PRIORITÄT 1:

 

 

Schwimmhallen bleiben geöffnet. Aber: Absenkung der Badewassertemperatur in Schwimmhallen auf 24 °C, mindestens jedoch auf 26 °C.

 

 

Sport- und Turnhallen für alle Nutzungen weiter geöffnet halten. Aber Absenkung der Raumtemperatur auf 15 °C, zumindest jedoch auf maximal 17 °C.

Abschalten der Warmwasservorhaltung, voraus-gesetzt dies ist mit der Trinkwasserhygiene vereinbar.

 

 

Städtische Veranstaltungen in zu heizenden Räumen weiter erlauben. Aber: Flächen und Räume zusammenzulegen und somit die zu heizende Fläche reduzieren.

 

 

Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen für Bürger, Mieter, Gewerbetreibende, Unternehmen etc. aufsetzen.

 

 

Weihnachtsmärkte finden statt. Aber: Reduzierung der freiwilligen Beleuchtung der Innenstadt (z. B. Weihnachtsbeleuchtung) um 50 Prozent und Verzicht auf die freiwillige Beleuchtung ab spätestens 22 Uhr.

 

Vorgabe im Platzvergabeverfahren, die eine Beleuchtung nur bis 22 Uhr erlaubt.

 

Für Beleuchtung, die nicht durch die Stadt erfolgt, gilt die Sensibilisierungskampagne (siehe Punkt darüber).

§ 8 EnSikuMaV

 

(1) Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

(2) Die Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

 

Betrieb von Freizeiteinrichtungen wie Eislaufbahnen, Schneekanonen, Skihallen, sowie Eissporthallen des reinen Freizeitbetriebs einstellen (Ggf. über Genehmigungsverfahren ausschließen).

 

 

Temperaturabsenkung in weiterführenden Schulen auf 19 °C.

wie Höchsttemperatur in öffentlichen Gebäuden gem. § 8 EnSikuMaV.

 

Abschaltung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Abwägung mit der Pandemie-Situation gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.

 

 

Überprüfung inwieweit Betrieb stationärer Lüftungsanlagen reduziert oder abgeschaltet werden kann (Gilt nur für Anlage ohne Wärmerückgewinnung).

 

 

Betrieb von privaten Heizlüftern und privaten mobilen Klimageräten etc. in öffentlichen Verwaltungen ist ohnehin verboten. Auf Einhaltung achten. 

 

 

Schließung der Dienstgebäude zwischen den Jahren soweit möglich (außer Bürgerdienste) bei Nutzung von Homeoffice / Gleitzeit.

 

 

Zentrale Festlegung restriktiver Energiesparmodi / Ausschalten für PC, Laptops und Bildschirme sowie weitere technische Geräte in öffentlichen Verwaltungen.

 

 

Verzicht auf Rasenheizung bei Fußballspielen und       -training zumindest in der Spielpause (Hinweis: Rasenheizung vom DFB (3. Liga) / DFL (1. und 2. Liga) vorgegeben.).

 

 

PRIORITÄT 2:

 

 

Straßenbeleuchtung: Nachtabsenkung verlängern, soweit möglich und sinnvoll (Empfehlung: Dokumentation, soweit nicht möglich oder nicht sinnvoll)

Im Gasmangelnotfall: Straßenbeleuchtung reduzieren

 

 

Abschalten von Nicht-LED-Ampelanlagen in der Nacht soweit möglich und nicht sicherheitsrelevant.

 

 

Empfehlung zur Nutzung von Homeoffice an bestimmten Wochentagen (Montag und / oder Freitag), um dann über mehrere Tage den Heizbedarf in öffentlichen Gebäuden bei gleichzeitiger Nachtabsenkung in dieser Zeit verringern zu können.

 

II. Mittelfristig

 

 

 

Straßenbeleuchtung auf LED umstellen

 

 

Einsatz von LED-Leuchtmitteln in öffentlichen Gebäuden

 

 

Energetische Sanierung der Gebäude

 

 

Termine

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

AG Steuern

Marburg

25 Apr

25.04.24 | 10:00 Uhr

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Limburg

06 Mai

06.05.24 | 10:00 Uhr

AG Frauenbeauftragte

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06 Mai

06.05.24 | 14:00 Uhr

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Wiesbaden (2-tägig)

13 Mai

13.05.24 | 13:30 Uhr

AK Mobilität und Umwelt

Vidiokonferenz

14 Mai

14.05.24 | 10:00 Uhr

Gemeinsamer Ausschuss KJC

Videokonferenz

16 Mai

16.05.24 | 10:00 Uhr

AG Personalamtsleitungen

Marburg

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