Hessischer Städtetag fordert mehr Geld vom Land für Eingliederung von Menschen mit Behinderung

Soziales
14 Nov
Donnerstag, 14. November 2024
Damit die Angebote für Menschen mit Behinderung weiter auf qualitativ hohem Niveau angeboten werden können, hat der Hessische Städtetag das Land aufgefordert, endlich die erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

„Die Städte in Hessen können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen vorstellen, die Eingliederungshilfe bundes- und landesgesetzlich in den Bereich der Jugendhilfe zu verlagern“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende nach der heutigen Sitzung des Spitzengremiums. „Wir fordern daher heute erneut das Land auf, seiner Verpflichtung nachzukommen, der Regelung in § 94 Absatz 2 SGB IX entsprechend Rechnung zu tragen und für eine auskömmliche Finanz, Sach- und Personalausstattung der Träger nach dem Achten und Neunten Buch Sozialgesetzbuch zu sorgen, die es ihnen erlaubt, die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.“

Seit 2016 haben die Städte von Bund und Land keinen finanziellen Ausgleich für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für die Kosten erhalten, die sie – auch über die LWV-Umlage nahezu umfassend tragen. Die Vertröstungen mit Hinweis auf Evaluationen, Prüfungen und Datenerhebungen müssen aus Sicht der Städte endlich ein Ende haben. Die Kommunen sind in Milliardenhöhe in die Vorfinanzierung gegangen.

Der Bund hat nun ungeachtet dessen einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt, mit dem die Eingliederungshilfe für junge Menschen (bis 27 Jahre) weitgehend in das Achte Buch Sozialgesetzbuch, also in die Jugendhilfe (sogenannte große Lösung) verlagert werden soll. Zahlreiche Regelungen werfen aus Sicht der Städte erhebliche Fragestellungen auf.

Mende: „Unsere Hauptkritikpunkte beziehen sich auf die fehlenden finanziellen Mittel, das Auseinanderfallen der Rechtswege bei Jugend- und Eingliederungshilfemaßnahmen, sowie die detaillierten Verfahrensvorgaben, die eine flexible Bedarfsdeckung gerade bei multiplen Bedarfslagen von jungen Menschen nahezu unmöglich machen, wohl aber nicht vorhandene Personalkapazitäten umfassend binden.“

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