Hessischer Städtetag fordert vom Land Hessen die Finanzierung der digitalen Lernmittelfreiheit
"Digitales Lernen in den Schulen braucht klare Regeln über Zuständigkeit und Finanzierung!" Dies betonte Stadträtin Astrid Eibelshäuser aus Gießen, die der Ausschuss für Schule und Kultur des Hessischen Städtetages in seiner heutigen konstituierenden Sitzung zu seiner neuen Vorsitzenden wählte.
Die Städte fordern die Landesregierung auf, rechtzeitig vor dem Auslaufen der Programme des Bundes und des Landes zum DigitalPakt Schule Ende 2023 mit den Kommunen klare Regelungen über Zuständigkeit und Finanzierung für digitales Lernen in Schulen zu treffen. "Das Land muss das digitale Lernen dauerhaft finanzieren."
Nach dem geltenden Schulgesetz hat das Land die Lernmittelfreiheit zu garantieren. Es muss die Bücher für Schülerinnen und Schüler finanzieren. Aus Sicht des Hessischen Städtetages ist es daher zwingend, dass das Land die digitalen Geräte zu bezahlen hat, da diese die Bücher ersetzen. Bund und Land zahlen im Zuge der Corona-Pandemie rund 100 Mio. Euro für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten und dem dafür notwendigen Support.
Eibelshäuser: "Es darf nicht dazu kommen, dass sich alle Beteiligten an die neuen Geräte gewöhnt haben, plötzlich Bund und Land dafür aber nicht mehr aufkommen wollen. Die gesetzlich festgeschriebene Trennung zwischen der vom Land zu verantwortenden inneren und der von den Kommunen zu leistende äußeren Schulverwaltung darf das Land nicht weiter schleichend zulasten der kommunalen Schulträger verschieben. Überträgt das Land den Städten neue Aufgaben, so muss es die Mehrbelastung auch ausgleichen. Diese Pflicht folgt dem Konnexitätsprinzip, ein in der Verfassung verankertes Recht der Kommunen."
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