Hessischer Städtetag im Hessischen Landtag: Geplante kommunalrechtliche Änderungen überwiegend abzulehnen

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Städtetag
06 Feb
Donnerstag, 6. Februar 2020
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen auf LT-Drucks. 20/1644 ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung höchst problematisch.

"Die Städte in Hessen lehnen den von den Regierungsfraktionen vorgelegten kommunalrechtlichen Gesetzentwurf überwiegend ab", so der Direktor des Hessischen Städtetages, Stephan Gieseler, heute in der Sitzung des Innenausschusses des Hessischen Landtages in Wiesbaden. "Es ist zudem eine Missachtung der Kommunen, wenn man bei Änderungen, die die Kerninhalte der kommunalen Selbstverwaltung unmittelbar betreffen, Anhörungsfristen derart verkürzt." Die Einschränkung des Negativkatalogs zum Bürgerentscheid lehnen die Städte ab. Gieseler: "Wir brauchen eine solche "Klarstellung" bezogen auf Gebührentatbestände nicht. Der Stadtverordnetenversammlung, nicht der Bürgerschaft, muss die Entscheidung vorbehalten bleiben, ob und auf welche Art und Weise Steuern oder Gebühren erhoben werden. Es stellt sich sonst die Frage, welche Entscheidungen eine Gemeindevertretung überhaupt noch zu treffen hat, wenn durch Bürgerentscheide solche wesentlichen Fragen bereits entschieden werden."

Anfreunden können sich einige Städte allenfalls mit einigen Regelungen zu den Ausländerbeiräten. So wird die Möglichkeit der Bildung einer Integrations-Kommission statt der Wahlen mit hohem und kostenintensivem Verwaltungsaufwand überwiegend begrüßt. Gieseler: "Dass der Ausländerbeirat in der Stadtverordnetenversammlung aber ein eigenes Antragsrecht erhalten soll, geht entschieden zu weit. Dies muss den gewählten Repräsentanten, den Stadtverordneten, vorbehalten bleiben."

So erfreulich es sei, dass der Landtag die richtigen Schritte in Richtung der Kreisfreiheit der Stadt Hanau gehen wolle, so der Geschäftsführende Direktor Jürgen Dieter: "Es ist der falsche Weg, dass die Regierungskoalitionen den einst kreisfreien Städten Gießen, Marburg und Fulda den Weg zur Kreisfreiheit für lange Zeit versperren will."

Sehr unfreundlich sei es gegenüber den Städten Rodgau und Oberursel, dass der Gesetzgeber deren automatischen Zugang mit 50.000 Einwohnern Sonderstatusstadt zu werden abblocken will. Die Regierungsfraktionen wägen gegensätzliche Interessen einseitig zugunsten der Landkreise ab und schaffen Unklarheit über die Zukunft der betroffenen Städte, so Dieter. "Da soll sich niemand wundern, wenn der Hessische Städtetag dieses Vorhaben rundweg ablehnt." 

Kopfschütteln ruft auch die Absicht der Landtagsmehrheit hervor, der staatlichen überörtlichen Rechnungsprüfung – Präsident des Landesrechnungshofs – den direkten Zugriff auf die örtliche kommunale Rechnungsprüfung einzuräumen. Dieter: "Die Kommunen prüfen ihre Rechnungen seit Jahr und Tag gut und erfolgreich durch ihre Revision als unabhängige interne Instanz selbst." Die jetzt geplante Änderung würde zu einem faktischen Durchgriff der überörtlichen Prüfung auf die örtliche Rechnungsprü­fung führen. "Eine engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Prüfungsebenen dagegen unterstützen wir", so Dieter. "Wir haben dazu einen Textvorschlag unterbreitet, den der Landtag annehmen sollte."

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