Hessischer Städtetag: Keine Koalitionsverhandlungen zulasten der Kommunen

Präsident OB Gerhard Möller, Fulda, und Erster Vizepräsident OB Bertram Hilgen, Kassel - Foto: HStT

Städtetag
28 Nov
Donnerstag, 28. November 2013
Schwerpunktthema der Präsidiumssitzung waren insbesondere die Koalitionsverhandlungen auf Landesebene. Sie dürfen nach Ansicht der Städte nicht dazu führen, dass das Land zulasten seiner Kommunen immer neue Aufgaben erfindet, die Städte und Gemeinden aber die Kosten zahlen.

„Die Koalitionsverhandlungen auf Landesebene werden wir sehr wachsam beobachten und darauf achten, dass die Städte und Gemeinden nicht Ausfallbürgen für die staatlichen Aufgabenzuwächse und die sparsame Haushaltsführung des Landes bleiben“, sagte der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Gerhard Möller, nach der Sitzung des Verbandes in Pfungstadt. „Wir fordern die Verhandlungspartner auf, die Vertreter der hessischen Kommunen im Zuge ihrer Koalitionsgespräche einzubinden und die kommunalen Interessen bei ihren Verhandlungen gewissenhaft zu berücksichtigen.“

Der Hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass die Kommunen nach ihrem Bedarf zu finanzieren seien. Die Zuweisungen der laufenden Legislaturperiode an die Kommunen reichen aber bei weitem nicht aus. Die Städte haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kommunen zu einem hohen Anteil dieses Geld allein dafür benötigen, in Verantwortung des Landes Aufgaben und Versprechungen zu erledigen und vor allem im Sozialbereich Ansprüche der Bürgerschaft nach strikten Rechtsvorgaben von Bund und Land zu erfüllen.

„Das "soziale Hessen" wird zuerst durch die Städte gewährleistet. Die hessischen Kommunen sind es, die unter anderem Milliardenbeträge für Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder und viele soziale Leistungen ausgeben“, sagt Möller. Die Stärkung kommunaler Selbstverwaltung sowie die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Zukunftsgestaltung in den Gemeinden, Städten und Landkreisen müssen nach Ansicht der Städte die tragenden Säulen hessischer Landespolitik sein. Dazu gehört eine bedarfsgerechte Finanzausstattung.

„Die hessischen Kommunen sind nur dann finanziell bedarfsgerecht ausgestattet, wenn der 19. Landtag ihnen Rechnungsjahr für Rechnungsjahr mehr an Finanzmitteln zuweist“, ergänzt der Gastgeber der Sitzung und Vorsitzender des Hauptausschusses, Bürgermeister Horst Baier. „Der Betrag muss den Betrag deutlich übersteigen, den der 18. Landtag seinen Kommunen entzogen hat. Sparen darf der Landtag nicht zu Lasten seiner Kommunen. Einsparungen im Landeshaushalt sind richtig. Die Verantwortlichen müssen aber der Versuchung widerstehen, den Landeshaushalt zu Lasten der hessischen Kommunen zu sanieren.“

Weitere Themen der Präsidiums- und Hauptausschusssitzung waren unter anderem die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, die Freigabe verkaufsoffener Sonntage sowie die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz.

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