Hessischer Städtetag lobt die Hessenkasse, sieht aber noch offene Punkte
Der Hessische Städtetag wird sich endgültig im Herbst 2017 nach Beteiligung seiner Spitzengremien zur Hessenkasse positionieren. Es ist aber schon jetzt feststellbar, dass die Landesregierung wesentliche Anregungen des Hessischen Städtetages aufgegriffen hat.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Ankündigung der Landesregierung, mit der Hessenkasse rund 260 Städten und Gemeinden einen Neustart zu ermöglichen“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages Patrick Burghardt, Oberbürgermeister der Stadt Rüsselsheim am Main, nach der Pressekonferenz der Staatsminister Dr. Schäfer und Beuth heute in Wiesbaden. „Wichtig ist für uns auch, dass nicht nur den Kommunen geholfen wird, die ihre Konten überzogen haben, sondern auch denen, die finanzschwach sind, jeden Euro zweimal umgedreht haben und trotz begrenzter Mittel ohne Kassenkredite ausgekommen sind. Deswegen begrüßen wir auch das Investitionsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro sehr. Richtig ist aber auch, dass damit in erster Linie den Landkreisen und den kreisangehörigen strukturschwachen Gemeinden mit hohen Kassenkrediten geholfen wird. Die Landesregierung darf aber die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden mit wenigen Kassenkrediten nicht gänzlich vergessen. Einige Detailfragen müssen auch deswegen noch geklärt werden.“
Dem Anliegen des Hessischen Städtetages folgt die Hessenkasse in drei Punkten:
· Hessen nutzt die derzeit noch günstige Zinslage, um das ungeheuer hohe Volumen der kommunalen Kassenkredite in Höhe von rund 6 Mrd. Euro im Vergleich langfristiger Beobachtungszeiträume zu sehr günstigen Zins- und Tilgungsraten umzuschulden.
· Das Land beteiligt sich mit eigenen Mitteln – rund 20 Prozent – an der Beseitigung der kommunalen Kassenkredite.
· Hessen hilft den Kommunen, die sich aus eigener Kraft nicht aus ihrer hohen Schuldenlast befreien könnten.
„In der angekündigten Arbeitsgruppe sind noch Fragen der Abwicklung und der Verteilungsgerechtigkeit zu klären“, sagt Präsident Burghardt. „Unter Verteilungsgesichtspunkten kritisch ist zum Beispiel, dass die gewerbesteuerstarken Städte und Gemeinden in überdurchschnittlicher Weise zur Finanzierung der Hessenkasse beitragen sollen. Haben sie keine oder verhältnismäßig geringe Kassenkredite und werden sie trotz hohen Bedarfs nicht als „finanzschwach“ eingestuft, so haben sie aus dem Finanzprogramm der Hessenkasse ausschließlich Nachteile. Sie müssen ab 2020 den Fonds Deutsche Einheit als Landesfonds weiter finanzieren, obwohl ihnen das Bundesrecht ab diesem Zeitpunkt Entlastung erteilt. Das kann nicht gewollt sein.“
Das Thema wird im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft und im Präsidium des Hessischen Städtetages im Herbst 2017 beraten.
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