Hessischer Städtetag mit Lob und Kritik zur Änderung der Kommunalverfassung

© Kreisstadt Dietzenbach, R. Spiegel

Recht, Personal und Ordnung
10 Jun
Freitag, 10. Juni 2011
Naturgemäß stellte sie das Präsidium des Hessischen Städtetages in den Mittelpunkt seiner Beratungen im Rahmen seiner Sitzung am 8. Juni 2011 in Wiesbaden: die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und zahlreicher Gesetze im inhaltlichen Zusammenhang dieser Änderung.

"Die Kommunalverfassung als Rückgrat der Städte und Gemeinden gilt endlich unbefristet. Wir freuen uns über den bevorstehenden Bürokratieabbau. Allerdings können wir das eine oder andere Vorhaben der Landesregierung nicht verstehen", so fasste der Erste Vizepräsident des Hessischen Städtetages, Oberbürgermeister Gerhard Möller, Fulda, die Diskussion des Präsidiums des Hessischen Städtetages zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Änderungsgesetz zur Hessischen Gemeindeordnung am heutigen Tag in Wiesbaden zusammen.  

Die Hessische Gemeindeordnung und das Kommunalwahlgesetz werden künftig keiner Befristung mehr unterliegen. Der Gesetzentwurf gibt auch aus anderem Anlass Grund zur Freude. Es werden langjährige Forderungen der hessischen Kommunen umgesetzt: Vereinfachung Bekanntmachungsverfahren, Einführung der Einladung zu Gremiensitzungen per E-Mail und zeitliche Beschränkung der Möglichkeit von Bürgerbegehren im Bauplanungsverfahren, Verzicht auf Verwaltungsbuchführung, die vorgenommene Klarstellung bei der Errichtung von Rückstellungen, Verzicht auf die einheitliche Bewertung im Gesamtabschluss und interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Rechnungsprüfung. Besonderes Lob findet der Hessische Städtetag für ein neues Instrument gemeindlicher Organisation: Erstmals gibt es ohne besondere Zweckvoraussetzung für die Gemeinde die Organisationsform "Anstalt des öffentlichen Rechts".  

Der Gesetzentwurf stößt aber auch auf erhebliche Kritik der Städte: Insbesondere die Reduzierung des Einleitungsquorums für Bürgerbegehren in den kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten ist für die Städte und Gemeinden unverständlich. Die Senkung des Einleitungsquorums um mindestens die Hälfte ist unverhältnismäßig. Eine Stärkung des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids in diesem Umfang stellt die Funktionsfähigkeit einer Gemeinde oder Stadt in Frage und entwertet die Gemeindevertretung und die Stadtverordnetenversammlung als wichtigstes kommunales Gremium und den in unmittelbarer Wahl vom Volk gewählten ehrenamtlichen Mandatsträger. Vielmehr haben sich die bisher in Hessen bestehenden Untergrenzen der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bewährt.  

Kritisiert werden ferner die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht für die Höchstgrenze der Kassenkredite, die Vorgabe zur Erstellung eines Haushaltssicherungs­konzeptes, die Ausweitung des bürokratischen Aufwands im Hinblick auf kommunale Beteiligungen, der Vorrang der Privatwirtschaft gegenüber der Gemeinde im Friedhofswesen etc.  

Nicht einverstanden sind die Kommunen damit, dass die Kreise künftig dazu verpflichtet sind, ihre Kreisumlage bei defizitären Haushalten zu erhöhen, um dieses Defizit sogar einschließlich der Fehlbeträge aus den Vorjahren zu decken: "Da die Kreise ihren Gemeinden schon heute bis zu 58 Prozent ihrer Steuererträge nehmen dürfen, ist das Ende des zulässigen Griffs durch die Kreisumlage in kommunale Kassen längst erreicht", so Oberbürgermeister Möller.  

Nicht nachzuvollziehen ist auch die Vorlage der Koalition, künftig wieder die Höchstgrenze ihrer Kassenkredite genehmigen lassen zu müssen. Hierzu Erster Vizepräsident Möller: "Der Bürokratieabbau an dieser Stelle war wohltuend. Die finanziell in Not geratenen Kommunen sind mit ihren Kassenkrediten verantwortungsvoll umgegangen."  

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