Hessischer Städtetag will die Fehlbelegungsabgabe ab 1. Juli 2016
Der Hessische Städtetag hat im Rahmen der Anhörung des Umweltausschusses des Hessischen Landtages dringend empfohlen, die Einführung der Fehlbelegungsabgabe auf den 1. Juli 2016 zu verschieben.
1. Der Hessische Städtetag hat ausdrücklich die angedachte Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe begrüßt.
Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass die Vorlaufzeit für die Vorbereitungsmaßnahmen der Gemeinden zu kurz bemessen sein wird. Vor diesem Hintergrund hält der Hessische Städtetag eine rechtzeitige Umsetzung der Erhebung zum 1.1.2016 nicht mehr für realisierbar. Damit eine fristgemäße Erhebung aller Haushalte möglich ist und gleichzeitig das Risiko von Einnahmeverlusten eingedämmt wird, empfiehlt der Hessische Städtetag dringend, die Einführung der Fehlbelegungsabgabe auf den 1. Juli 2016 zu verschieben.
2. Nach § 1 Abs. 3 FBAG soll das Gesetz nicht für studentisches Wohnen gelten, das nach dem WoFG oder dem HWoFG gefördert wurde. Neben den genannten Gesetzen wurde das studentische Wohnen auch nach den Bestimmungen des II. WoBauG bzw. des WoBindG gefördert. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte die Ausnahmeregelung auch für diesen Personenkreis gelten.
3. Außerdem hat sich der Hessische Städtetag dafür ausgesprochen, den Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, den Beginn der Leistungspflicht in einem angemessenen Rahmen bis zum 1. Januar 2018 zu staffeln. Die regelmäßige Verteilung des Arbeitsaufwandes auf mehrere Stichtage führt im Hinblick auf die Vielzahl der Sozialwohnungen, die zu überprüfen sind, zu einer gleichmäßigeren Arbeitsbelastung und unterstützt die Gemeinde bei der Aufgabe, die Stichtage einzuhalten. Ohne die Möglichkeit einer gestaffelten Erhebung entstehen höhere Personalkosten, und die 15%ige Verwaltungskostenpauschale ist nicht mehr kostendeckend. Die praxisfreundlichere Regelung ist daher zu beschließen und den Gemeinden die Möglichkeit zur Staffelung der Leistungszeiträume zu belassen.
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