Hessischer Städtetag zur Optimierung der Finanzaufsicht bereit
Der Hessische Städtetag ist bereit, gemeinsam mit dem Land Hessen die Finanzaufsicht bezüglich der fünf Punkte Haushaltssicherungskonzepte, Eröffnungsbilanzen / Jahresabschlüsse, Straßenbeiträge, Realsteuer, Hebesätze und Ausgleich der Gebührenhaushalte zu optimieren.
Dies ist laut Präsident Gerhard Möller, fuldischer Oberbürgermeister, das Fazit der Präsidiumssitzung des Verbandes in Wetzlar. „Allerdings melden wir einen Vorbehalt an,“ so Möller. „Das Land hat nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zur Bedarfsanalyse eigentlich erst dann Anhaltspunkte für Konsolidierungsmaßnahmen, wenn es den Bedarf analysiert und festgestellt hat. Erst dann steht fest, welche Zuweisungen des Landes die Kommunen zu Bedarfsdeckungen zu beanspruchen haben und wie sich daraus vielleicht eine die Konsolidierung erfordernde Finanzierungslücke errechnet.“
Nur vorsorglich äußert sich der Hessische Städtetag deswegen zu den Konsolidierungsabsichten des Innenministeriums:
Der Hessische Städtetag stellt klar, dass sich die Finanzaufsicht an gesetzlichen Vorgaben zu orientieren hat. Dies bedeutet, dass sie nach Vorlage des Haushaltssicherungskonzeptes innerhalb einer bestimmten Frist die Positionen nennen muss, welche den Haushaltssicherungskonzept-Anforderungen nicht genügen. Dabei muss das Land auch klären, ob einziges Erfolgskriterium der ausgeglichene Haushalt der jeweiligen Kommune sein muss. Die Kommunen sind grundsätzlich bereit, ihr Haushaltssicherungskonzept formularbasiert zu erstellen, wenn sie dazu dann eine einheitliche, formularbasierte Antwort der Rechtsaufsicht erhalten.
Die Kommunen akzeptieren, dass das Vorliegen der Eröffnungsbilanz Grundlage für die künftige Haushaltsgenehmigung wird. Allerdings lehnen sie die Forderung ab, dass die Vorlage der Jahresabschlüsse Voraussetzung der Haushaltsgenehmigung wird. Der Gesetz- und Verordnungsgeber ist gefordert, durch Erleichterungen für länger zurück liegende Jahresabschlüsse die Basis für eine zeitnahe Aufgabenerledigung zu schaffen.
Der Hessische Städtetag folgt grundsätzlich dem Lösungsvorschlag des Landes, nach dem alle defizitären Kommunen Straßenbeiträge erheben müssen. Voraussetzung dafür ist aber, dass auch wiederkehrende Straßenbeiträge rechtssicher erhoben werden können. Wiederkehrende Straßenbeiträge erlauben es der Stadt, Jahr für Jahr Beiträge in überschaubarer Größe von allen Beitragspflichtigen zu erheben, um so zu vermeiden, dass Bürger innerhalb kürzester Frist vier- oder fünfstellige Beiträge für die Sanierung ihrer vor dem Haus gelegenen Straße erheben müssen. Der Hessische Städtetag sieht aber Straßenbeiträge nicht als klassisches Element der Haushaltskonsolidierung, da sie das ordentliche Ergebnis nur wenig positiv beeinflussen.
Der Hessische Städtetag wendet sich nicht gegen das Land, wenn dieses fordert, die Realsteuerhebesätze – insbesondere Grundsteuer B für bewohnte Grundstücke – zu erhöhen. Die Städte stimmen aber der Durchsetzung der Erlasslage nur unter der Voraussetzung zu, dass die Nivellierungshebesätze nicht erhöht werden. Für die Gewerbesteuer fordert der Hessische Städtetag, das Land solle sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Bund den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer erhöht.
Das Land darf mit der Rückendeckung des Hessischen Städtetages dafür sorgen, dass die Städte und Gemeinden Gebühren etwa für Wasser, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung etc. kostendeckend erheben. Der Hessische Städtetag bittet das Land Hessen sogar, nicht nur bei defizitären Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2014 Gebührenunterschreitungen nicht mehr zuzulassen.
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