Immer noch keine rosigen Zeiten für Kommunalfinanzen in Hessen

Vertritt den Hessischen Städtetag am 14.10.2015 vor dem hessischen Landtag: Wiesbadens Stadtkämmerer Axel Imholz - © Axel Imholz

Finanzen
13 Okt
Dienstag, 13. Oktober 2015
Nach wie vor erleben Hessens Kommunen schwierige finanzielle Zeiten. Am 14.10.2015 wird sich der Hessische Städtetag bei der Anhörung im Hessischen Landtag auf zwei unabhängige Studien beziehen, die dies deutlich unterstreichen.

Für eine menschenwürdige Flüchtlingsbetreuung benötigen die hessischen Kommunen einen klaren Finanzrahmen durch das Land mit voller Kostendeckung für ihre Ausgaben.

Am 14.10.2015 hört der Haushaltsausschuss die kommunalen Spitzenverbände, also auch den Hessischen Städtetag zum Landeshaushalt 2016 an. Schwerpunkt aus kommunaler Sicht natürlich: der kommunale Finanzausgleich 2016.

Der Hessische Städtetag hat dazu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die wesentlichen Punkte daraus sind:

I. Die Finanzlage der hessischen Städte gestaltet sich im Herbst 2015 kurz vor dem Start des neu geordneten hessischen Finanzausgleichsgesetzes schwierig.

  1. Kommunale Finanzziele in Hessen: Schulden abbauen, konsolidieren.
  2. Land muss für 5-Milliarden Bundesentlastung bei kommunalen Sozialaufgaben streiten.
  3. Land muss angesichts hohen Kommunalisierungsgrades Kommunen besser finanziell ausstatten.


II. Zur Entwicklung der FAG-Neuordnung nach der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände am 17.6.2015 im hessischen Landtag

Trotz der Übereinkunft zwischen Land und Kommunen vom 13.7.2015 zum vertikalen Finanzausgleich gewährt das Land mit dem neugeordneten FAG 2016 keine zufriedenstellende Finanzausstattung.
Angesichts der einschneidenden Wirkungen des neuen FAG 2016 auf die kommunalen hessischen Finanzen ist es geboten, dass sich Land und Kommunen auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes zeitnah weiter mit dessen Inhalten auseinandersetzen. Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages haben daher in ihrer Sitzung am 17.9.2015 in Darmstadt das Thema im aktuellen Blickwinkel beleuchtet und beschlossen:

  1. Die Übereinkunft der kommunalen Spitzenverbände mit der Hessischen Landesregierung und den beiden Koalitionsfraktionen und die daraus folgenden Änderungsanträge haben das ab 1.1.2016 in Kraft tretende Finanzausgleichsgesetz gegenüber dem ursprünglich in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf erheblich zugunsten aller Kommunen verbessert.
  2. Die Finanzausgleichsmasse insgesamt ist – auch angesichts des hohen Kommunalisierungsgrades in Hessen – zu gering. Eine Verbesserung des FAG 2016 ist erforderlich. Nach wie vor ist das neue Recht für die Gesamtheit der Kommunen schlechter als das bis Ende 2015 geltende Finanzverteilungsrecht.
    Für die abundanten Kommunen, die Gruppe der kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte und vor allem im Verhältnis zu den Landkreisen für kreisangehörige Kommunen ergeben sich zudem Nachteile im horizontalen Vergleich. Die Geschäftsstelle hat die betroffenen Mitglieder weiter zu unterstützen.
    Dies gilt auch für den Fall, dass ein oder mehrere Mitglieder gegen das Gesetz klagen wollen.
  3. Unter den Vorzeichen der Übereinkunft reichen die hessischen Städte die Hand dazu, gemeinsam mit dem Land an der Verbesserung des neuen Gesetzes FAG 2016 zu arbeiten.


III. Zum Landeshaushalt 2016 mit besonderem Blick auf den Einzelplan 17, Kapitel 20 bis 42 (Kommunaler Finanzausgleich)

  1. KFA 2016 – Finanzausgleichsmasse 2016 steigt beachtlich und doch mit geringerer Quote als Landessteuereinnahmen
  2. Anwendung des neuen Rechts: Finanzausgleichsgesetz 2016
    a. Vertikale Verteilung zeigt Webfehler im System. Drängendes Problem:
        Kommunen benötigen volle Kostendeckung für menschenwürdige Flüchtlingsversorgung.
    b. Horizontale Verteilung. Eine große Zahl der Städtetagsmitglieder, beileibe aber
        nicht sämtliche Mitglieder, ist für das Jahr 2016 mit der horizontalen
        Verteilung der Finanzausgleichsmasse zufrieden.

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