Kommt das Dieselfahrverbot für hessische Städte?

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Umwelt, Bau und Planung
23 Mai
Dienstag, 23. Mai 2017
Vor dem Hintergrund aktueller verwaltungsrechtlicher Entscheidungen steht nach Ansicht sowohl der kommunalen Spitzenverbände als auch der hessischen Landesregierung zu befürchten, dass in absehbarer Zeit ein Gericht im konkreten Fall ein entsprechendes Dieselfahrverbot vorschreibt.

Hintergrund sind die anhaltenden Überschreitungen des bereits seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid. In mindestens elf hessischen Kommunen wird dieser dem Gesundheitsschutz dienende Grenzwert überschritten. In drei Fällen sind derzeit Verwaltungsstreitverfahren gegen das Land Hessen, das für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne zuständig ist, anhängig. Zudem läuft ein Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen.

Diskrepanz zwischen Norm und realen Emissionen
Hauptverursacher dieser Luftschadstoffbelastung sind die Dieselfahrzeuge. Zwar gelten inzwischen strengere Abgasnormen für neuere Fahrzeuge. Das Problem liegt darin, dass diese der Norm entsprechenden Emissionen im realen Betrieb nicht eingehalten werden. Aktuelle Untersuchungen des Umweltbundesamtes (UBA) haben ergeben, dass moderne Diesel-Pkw der Euro-6-Norm die Grenzwerte für Stickoxide um ein Vielfaches überschreiten – nach Angaben des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie um den Faktor 6,3.
Dieselfahrverbote könnten demnach zwar eine deutliche Reduzierung der Luftschadstoffe bewirken, sie sind jedoch derzeit schwer umzusetzen beziehungsweise schwer zu kontrollieren. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Hessischen Städtetages hatte bereits Anfang Februar 2017 erklärt, dass er Dieselfahrverbote zwar in Extremsituationen für geeignet hält, um temporär punktuelle Spitzen der Schadstoffbelastung abzuwenden, darin jedoch keine sinnvolle dauerhafte Lösung der Luftschadstoffproblematik sieht.

Was also tun? Im Rahmen einer Regionalen Luftreinhaltekonferenz haben die Städte Offenbach am Main, Frankfurt am Main, Darmstadt, Wiesbaden und Mainz am 10. Mai 2017 gemeinsam mit Fachexpertinnen und -experten und unter Beteiligung des Hessischen Städtetages diskutiert, wie die gemeinsamen Handlungsoptionen aussehen und zum Erfolg führen können.
Es ist festzustellen, dass sich die Städte seit Jahren zum Schutz der Gesundheit ihrer Einwohner bemühen, die Luftschadstoffe zu reduzieren. Darin wollen die Kommunen keinesfalls nachlassen. Jedoch fehlen ihnen zum Teil die nötigen Rechtsgrundlagen, um wirksame Maßnahmen durchzusetzen. Zudem befürchten die Kommunen, dass Dieselfahrverbote die Innenstädte lahmlegen könnten.


Podiumsdiskussion auf der Regionalen Luftreinhaltekonferenz
(v.  l.): Heike Hollerbach, Offenbach, Prof. Dr. Stefan Jacobi, HLNUG, Katrin Eder, Mainz, Dr. Ulrich Reuter, Stuttgart,  Dr. Jürgen Dieter, HStT, Dr. Marita Mang, Umweltministerium, Birgit Kretzschmar, Darmstadt, Dr. Jutta Braun, Wiesbaden, Peter Dommermuth, Frankfurt – Foto: Stadt Offenbach am Main


Rechtslage derzeit noch nicht eindeutig geklärt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Anfang des Jahres einen richtungweisenden Beschluss zum Umgang mit Maßnahmen der Stickoxidreduzierung in Luftreinhalteplänen gefasst. Der Luftreinhalteplan für München muss fortgeschrieben werden und soll streckenbezogene Fahrverbote für Dieselfahrzeuge enthalten. Ob dies allerdings nach der derzeitigen Rechtslage überhaupt möglich ist, muss erst das Bundesverwaltungsgericht klären. Eine Entscheidung wird für Herbst 2017 erwartet.

Die hessische Landesregierung sieht die Einführung unkontrollierbarer Dieselfahrverbote sehr kritisch. Sie setzt daher auf ein Einsehen einer neuen Bundesregierung, doch noch die Kennzeichnungsverordnung zu ändern. Damit sollen ggf. erforderliche Fahrverbote rechtssicher, einheitlich und vor allem kontrollierbar umgesetzt werden. Vor der Bundestagswahl ist jedoch kaum mehr mit einer bundesrechtlichen Regelung zu rechnen. Daher werden womöglich die Gerichte zuvor entsprechende Verbote vorgeben.
Zusätzlich zu den Bemühungen, welche die Kommunen seit Jahren unternehmen, um die Luftschadstoffbelastung vor Ort zu senken, muss daher vor allem die Automobilindustrie Dieselfahrzeuge auf den Markt bringen, welche die strengen Emissionswerte auch tatsächlich im Stadtverkehr einhalten. Die Krux ist nämlich: Würden die Fahrzeuge die den Abgasnormen entsprechenden Emissionen im Realbetrieb ausstoßen, könnten bereits heute die Grenzwerte für Stickstoffdioxid problemlos eingehalten werden.

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