Konsumcannabisgesetz kann nur durch das Land kontrolliert werden
Der Hessische Städtetag äußert sich zum Inkrafttreten der nächsten Stufe des Konsumcannabisgesetzes.
„Zum Inkrafttreten der nächsten Stufe des Konsumcannabisgesetzes warten wir nach wie vor auf ein Hessisches Ausführungsgesetz“, sagt der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Dr. Jürgen Dieter, nach der Sitzung der Bürgermeister Mittelhessens in Büdingen. „Zudem bekräftigen wir unsere Forderung, dass uns für den Aufwand, der durch den Einsatz von personellen und finanziellen Mitteln inklusive der Suchtprävention in den Bereichen Gesundheit, Ordnung und Jugend entsteht, ein vollständiger Kostenausgleich gewährt wird.“
Das Präsidium des Hessischen Städtetages hat gerade am 20. Juni 2024 nochmals über die immensen Personaleinsätze im Jugend- und Ordnungsamt gesprochen, die durch die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Hessen drohen.
Dr. Dieter: „Die Städte haben sich unmissverständlich gegen eine Übertragung der Zuständigkeit für Vor-Ort-Kontrollen der Anbauvereinigungen (sowie sämtlicher weiterer Aufgaben rund um die Anbauvereinigungen) sowie gegen eine Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, Variante 1 KCanG an die kommunalen Ordnungsbehörden ausgesprochen. Dies ist mit dem derzeitigen Personal nicht leistbar.“
Die Kommunen sehen dabei das Land in der Pflicht. Anders verhält es sich mit den verpflichtenden Aufgaben der Jugendämter, die erneut durch Bundesgesetz unmittelbar auf die Jugendämter übertragen werden. Hier hat der Hessische Städtetag eine Kostenerhebung gestartet und wird nach Vorliegen der Ergebnisse im Herbst eine Klage gegen das Land prüfen.
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