Land blockiert Umsetzung des Kinderschutzes in Hessen

Stadtrat Axel Weiß-Thiel, Ausschussvorsitzender - Foto: Stadt Hanau

Bildung, Kinder und Jugend
29 Nov
Donnerstag, 29. November 2012
Einmal mehr wird durch das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes und den unterlassenen Beschluss des Hessischen Landtages zur Ausführung der bundesrechtlichen Regelungen deutlich, dass die Föderalismusreform I trotz Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes nicht verhindert, dass der Bund den Kommunen unmittelbar Aufgaben überträgt.

Keine Stadt kann faktisch in einem solchen sensiblen Thema auf die notwendigen Ausführungsregelungen und finanziellen Mittel warten, die das Land beharrlich verweigert. Auf eigene Kosten werden Regelungen umgesetzt, damit sich Medien und Öffentlichkeit im Falle einer Kindeswohlgefährdung nicht auf die Mitarbeiter der Jugendämter stürzen.

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages hat deswegen das Land Hessen erneut aufgefordert, endlich für eine gesetzliche Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes unter Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu sorgen. „Es ist ärgerlich, dass das Land Hessen auf Bundesebene zwar den Bund dazu ermuntert, neue Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes zu schaffen oder bestehende Aufgaben zu erweitern, dann aber Ausführungsgesetze verhindert, nur um den verfassungsrechtlich garantierten Konnexitätszahlungen an die Kommunen zu entgehen“, sagte der Ausschussvorsitzende, Stadtrat Axel Weiß-Thiel, aus Hanau.

Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und hat eine Fülle neuer Aufgaben eingeführt. So kommen neue Koordinations- und Beratungsaufgaben auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu, die einen erheblichen Personalmehraufwand hervorrufen.

„Das ist niemandem vermittelbar. Potentielle Anspruchinhaber lesen die Anspruchsgrundlagen im Jugendhilfegesetzbuch und können doch nicht wissen, ob das Land nun ein Ausführungsgesetz erlassen hat oder nicht“, sagte Stadtrat Weiß-Thiel. „Die Städte tun sehr viel in Sachen Kinderschutz. Aber zum Nulltarif können sie die vielfältigen zusätzlichen Aufgaben vor dem Hintergrund von knappen Kassen und Stellenbesetzungssperren nicht übernehmen. Wir fordern daher eine klare Rechtsgrundlage des Landes, hinterlegt mit den notwendigen Finanzmitteln.“  

Weitere Themen der Ausschusssitzung waren insbesondere die Finanzierung der Kinderbetreuung, die Finanzausstattung der Kommunen für die vielfältigen Sozialaufgaben, die Umsetzung der Neuregelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Erhöhung des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 18. Juli 2012, die institutionsübergreifende Zusammenarbeit bei Jugenddelinquenz sowie das Programm Soziale Stadt.


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