Land muss originäre Landesmittel für den ÖPNV bereitstellen

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Wirtschaft, Energie und Verkehr
30 Jul
Montag, 30. Juli 2012
Die Nutzer von Bussen und Bahnen in unseren Städten sind darauf angewiesen, dass das Land Hessen den Nahverkehr mitfinanziert. „Daher fordern wir, dass das Land sich an der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit eigenem Landesgeld beteiligt, ohne diese Mittel den Kommunen an anderer Stelle abzuziehen“, erklärt der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Dr. Jürgen Dieter.

Zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs verteilt das Land Finanzmittel der Kommunen und des Bundes. Selbst gibt es keinen einzigen Eurocent hinzu.  

„Das Land gibt uns Paragraphen statt Geld“, sagt Dieter mit Blick auf den Gesetzentwurf, mit dem die Landesregierung das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen ändern will. Der Gesetzentwurf liegt inzwischen dem Landtag vor, der ihn beschließen muss.   

Die kreisfreien Städte und die Sonderstatusstädte sind neben den Landkreisen die Aufgabenträger des ÖPNV und als solche unmittelbar betroffen. Beim ÖPNV handelt es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe der kreisfreien Städte, der Sonderstausstädte und der Landkreise. Sie sind zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV. Daher dürfen sie erwarten, dass der Gesetzgeber das ÖPNV-Gesetz nicht mit zu viel Regelwerk überfrachtet.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben die Aufgabenträger die lokalen Aufgabenträgerorganisationen gegründet und sich zur Wahrnehmung der Belange des regionalen Verkehrs in Verkehrsverbünden zusammengeschlossen. Die Verantwortung liegt jedoch bei den Kommunen.  

Obwohl einige gravierende Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung inzwischen vom Tisch sind, enthält der aktuelle Gesetzentwurf immer noch Bestimmungen, welche die kommunale Selbstverwaltung einschränken:

  • Bedurfte es bisher nur einer Abstimmung der verbundweiten Nahverkehrspläne mit dem zuständigen Ministerium, muss dieses nach dem Entwurf ausdrücklich zustimmen.
  • Umgekehrt soll es den Verkehrsverbünden nach dem Entwurf möglich sein, die Wahrnehmung von Aufgaben einer gemeinsamen Organisation übertragen, ohne dass die verantwortlichen Aufgabenträger dieser Übertragung vorab zugestimmt haben.
  • An anderer Stelle legt der Entwurf die Zuständigkeit für Vermarktung und Vertrieb fest. Obwohl die Entscheidung über Vermarktung und Vertrieb in den Händen der Aufgabenträger und ihrer Unternehmen liegt, werden Planung und Organisation dieser Bereiche per Gesetz den Verkehrsverbünden zugewiesen.
  • Gleiches gilt für die Erarbeitung verbundweiter Sicherheitskonzepte. Diese sollen künftig von den Verkehrsverbünden erarbeitet werden. Es ist aber Sache der Aufgabenträger zu entscheiden, wer diese Aufgabe wahrnimmt.
  • Schließlich möchte sich das Land mehr Einfluss sichern, indem es die Zusammenarbeit der Aufgabenträger koordiniert. Hierzu will die Landesregierung die Stelle einer/eines Mobilitätsbeauftragten gesetzlich verankern und finanzieren. Die kreisfreien Städte als Aufgabenträger sehen jedoch keinen Bedarf für einen eine/einen Mobilitätsbeauftragten. Alle Beteiligten wirken in den Verbünden zusammen und nehmen dort ihre Verantwortung wahr.


Dass das Land für seinen Beauftragten Geld ausgeben will, aber für die Erfüllung der eigentlichen Aufgabe, die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs, keinen Cent an die Kommunen gibt, ist befremdlich.

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