Land soll in bestimmten Fällen für Abschiebung von Flüchtlingen zuständig sein
Die Städte sprechen sich in geeigneten Fällen für eine Hochzonung der Aufgaben der Abschiebung von Flüchtlingen auf die Regierungspräsidien aus.
"Die Durchsetzung der Ausreisepflicht auch bei sogenannten Gefährdern kann im Zusammenspiel der Bundes- und Landesbehörden effektiver bewerkstelligt werden“, sagte der Präsident des Hessischen Städtetages, Bürgermeister Uwe Becker, nach der 208. Sitzung des Verbandes am heutigen Tage in Kassel.
Nach Auskunft des Bundes wurden von 93.381 Asylanträgen allein in den Monaten Januar bis April 2018 insgesamt 34.219 Anträge rechtskräftig abgelehnt. Diese Personen sind zur sofortigen Ausreise verpflichtet. Aus den Vormonaten lebt noch eine nicht unerhebliche Zahl Menschen illegal auch in Hessen.
Des Weiteren setzt sich der Hessische Städtetag für eine Reform der Grundsteuer ein. Becker: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass dem Deutschen Bundestag und den Bundesländern noch im Jahr 2018 ein konsensfähiger Entwurf einer Reform der Grundsteuererhebung vorgelegt wird.
Eine Einschränkung des kommunalen Hebesatzrechtes lehnen wir ab. Wir erwarten aber vom Land Hessen, dass es bereits jetzt mit der Vorbereitung für den Erlass eines Hessischen Bewertungs- und Grundsteuergesetzes beginnt.“
Am 10. April 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Bewertungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Aufkommen der Grundsteuer B in Hessen beträgt derzeit rund 1,1 Mrd. Euro. Diese Steuererträge sind für die Städte unverzichtbar.
Schließlich beschäftigte sich das Präsidium des Hessischen Städtetages mit der Digitalisierung. „Die Städte wollen in den Prozess der Erarbeitung und Aufstellung eines Portalverbundes des Landes Hessen maßgeblich eingebunden sein“, sagte Becker. „Dazu ist es zunächst notwendig, das Digitalisierungsziel abzustimmen, das technisch Umsetzbare zu identifizieren und dort – wo notwendig oder gewünscht – E-Service-Konto, Online-Antragsverfahren und die Möglichkeit der E-Rechnung einzuführen.“ Mit dem E-Government-Gesetzes des Bundes und des Landes sowie dem Online-Zugangsgesetz des Bundes werden unmittelbare oder mittelbare Digitalisierungsverpflichtungen für die Kommunen eingeführt. „Für die Aufgabe der Digitalisierung, die tief in die Planungs- und Organisationsfreiheit der Städte eingreift, erwarten wir selbstverständlich einen konnexitären Ausgleich“, so Becker abschließend.
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