Lehrer müssen das digitale Klassenzimmer schülergerecht einsetzen
"Die hessischen Städte können ihre Schulen nur dann zielgerichtet digitalisieren, wenn die Lehrer in der Lage sind, das digitale Klassenzimmer pädagogisch einzusetzen." Dies ist nach Worten seines amtierenden Vorsitzenden, dem Offenbacher Stadtrat Paul-Gerhard Weiß, das Fazit des Schulausschusses zum DigitalPakt Schule. Der Schulausschuss beriet am 11.04.2019 in Kelsterbach.
"Dem Hessischen Kultusminister Prof. Dr. Lorz reichen die Schulverantwortlichen des Hessischen Städtetages die Hand, um den DigitalPakt Schule zu einem Erfolg zugunsten aller Schülerinnen und Schüler werden zu lassen", so Weiß. Nach den langen Verhandlungen auf Bundesebene seien die Schulen zu Recht ungeduldig. "Auch wenn wir in unseren Schulen nicht bei Punkt null starten: Wir wollen die Mittel aus Berlin jetzt sehr zeitnah für die digitale Infrastruktur wie Vernetzung, schulisches WLAN, Serverlösungen, Lernplattformen oder digitale Arbeitsgeräte ausgeben. Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie sich für die Schulen engagiert - mit Organisation, mit eigenem Landesgeld, mit digital ausgerichtetem Lehrerstudium und mit digital ausgerichteter Lehrerfortbildung."
Mit Hilfe von Medienentwicklungsplänen, bei denen Technik der Pädagogik folgt, kann die Ausstattung mit digitalen Lehr- und Lernmaterialien bedarfsgerecht und sukzessive erhöht werden. Allerdings wird allein die Umsetzung des DigitalPakts den Schulträgern eine technische Infrastruktur auferlegen, die die herkömmliche Abgrenzung im Hessischen Schulgesetz zwischen innerer und äußerer Schulverwaltung, zwischen Lehr- und Lernmittel bei weitem sprengt.
Zum Hintergrund:
Dem Hessischen Städtetag gehören alle 11 Städte mit Schulträgerschaft in Hessen an.
Von den 5 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern bis 2024 für die kommunale Bildungs-infrastruktur zur Verfügung stellen wird, entfallen rund 372 Mio. Euro auf Hessen. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von höchstens 90 Prozent, Länder einschließlich der Kommunen müssen sich mit mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen einbringen. Daneben will das Land Hessen nach der Koalitionsvereinbarung einen Hessischen DigitalPakt Bildung auflegen.
Für die anstehende Offensive im Bereich digitale Bildung ist eine Kooperation zwischen Schulträgern und Land Hessen unabdingbar. Die hessischen Schulträger sind bereit, mit dem Land Strukturen aufzubauen, um den Abstimmungsprozess zur Digitalisierung in den einzelnen Schulen so bedarfsgerecht wie möglich zu koordinieren.
Auf Fachebene müssen gemeinsam Leitlinien zur Basisausstattung einer digitalen Schule je Schulform und Supportkonzepte und deren Finanzierung erarbeitet werden.
Den Schulträgern werden mit dem DigitalPaktSchule zusätzliche Herausforderungen er-wachsen, um die IT-Umgebung in den Schulen noch schneller und noch weiter auszubauen und deren laufenden Betrieb sicherzustellen. Die Dynamik der technischen Entwicklung und den daraus resultierenden kurzen technischen Erneuerungszyklen sowie die zur Pflege notwendigen personellen Ressourcen sind eine Daueraufgabe.
Das Land hat sich seit Beginn des Jahrhunderts mit der äußerst bescheidenen Zuwendung von jährlich 2,75 Mio. Euro im Rahmen des 2019 auslaufenden Programms "Schule@Zukunft" begnügt. Diese Summe ist deutlich zu gering schon in der Zeit fließender Bundesmittel. Erst recht viel zu niedrig wird der Betrag sein, wenn das Bundesprogramm 2024 ausläuft. Das Land kann nicht länger an Programm-Vereinbarungen entlanghangeln. Sie werden der technik- und personalintensiven - Bertelsmann: "milliardenschweren" - Daueraufgabe nicht gerecht.
Nach Ansicht des Hessischen Städtetages muss das Hessische Schulgesetz aus der "analogen Kreidezeit" und die Landesförderung an die Strukturen des digitalen Klassen-zimmers des IT-Zeitalters gesetzlich angepasst werden.
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