Masern-Impfpflicht praxistauglich ausgestalten
"Der Hessische Städtetag will den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Infektionskrankheiten durch eine Erhöhung der Impfquote verbessern. Allerdings sind wir nicht dazu bereit, die Umsetzung des Masernschutzgesetzes allein zu bezahlen, und der Gesetzentwurf muss noch praxistauglich ausgestaltet werden."
Mit diesen Worten fasst der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Hessischen Städtetages, Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, das Ergebnis der Beratung am 14.5.2019 zusammen. Nach Einschätzung der kommunalen Praxis weist der von Bundes-Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Entwurf eines Masernschutzgesetzes noch einige Schwachstellen auf, die dringend beseitigt werden müssen.
Konkret bemängelt der Gesundheitsausschuss, dass der Entwurf des Masern-Schutzgesetzes einen viel zu ambitionierten Zeitplan vorsieht, zu wenig flexibel ist und kein Wort zu den Kosten verliert. Allein die für das Gesetzgebungsverfahren notwendige Zeit sorgt dafür, dass die zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst diesen Jahres und dem 31.7.2020 noch verbleibende Zeit viel zu kurz ist, um den Impfstatus von hunderttausenden von Menschen zu überprüfen. Darüber hinaus gibt es schwerwiegende andere Aspekte des Gemeinwohls, die berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise ist es undenkbar, ein Kind, das aufgrund einer akuten Gefährdungslage dringend in eine Einrichtung der Jugendhilfe aufgenommen werden muss, nicht aufzunehmen, nur weil der Impfstatus unklar ist. Schließlich fällt auf, dass der Gesetzentwurf keinerlei Zahlungen an die Kommunen vorsieht, die die aufwendigen Kontrollen in Kindergärten und anderen Gruppeneinrichtungen durchführen müssen. "Der Bund betreibt hier Gesundheitspolitik auf Rechnung der Kommunen" bemerkt OB Dr. Spies abschließend.
Lebhaftes Presseecho auf unsere Mitteilung
Unsere Pressemittelung zur Sitzung des Sonderausschusses Gesundheit hat ein lebhaftes Presseecho hervorgerufen. Zahlreiche Zeitungen befassten sich mit unserer Position. Nachfolgend geben wir die Pressemeldungen auszugsweise wieder:
DPA (u.a. T-Online; NTV, Ärztezeitung)
Wiesbaden
Städtetag warnt vor Schnellschuss bei Masern-Impfpflicht
14.05.2019, 16:37 Uhr | dpa
Städtetag warnt vor Schnellschuss bei Masern-Impfpflicht.
Der hessische Städtetag warnt vor einer zu schnellen Einführung der Impfpflicht gegen Masern. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse noch praxistauglich ausgestaltet werden, forderte der kommunale Spitzenverband am Dienstag in Wiesbaden. Der Städtetag wolle zwar den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Infektionskrankheiten durch eine Erhöhung der Impfquote verbessern. "Allerdings sind wir nicht dazu bereit, die Umsetzung des Masernschutzgesetzes allein zu bezahlen."
Nach den Plänen von Spahn soll die Impfpflicht ab März 2020 kommen und für Kinder und das Personal in Kitas und Schulen sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gelten. Dieser Zeitplan sei zu ambitioniert. Zudem sehe der Gesetzentwurf keinerlei Zahlungen an die Kommunen vor, die die aufwendigen Kontrollen in Kindergärten und anderen Gruppeneinrichtungen durchführen müssten, kritisierte der Städtetag.
Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) lehnt eine Impfpflicht gegen Masern nicht kategorisch ab. Wichtig sei aber, dass die geplanten Regelungen verfassungskonform sind. In diesem Punkt sehe er hohe Hürden, betonte jüngst der Minister.
RTL Hessen
Wenn es nach Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht, dann solle eine Impfpflicht für Kinder und das Personal in Kitas und Schulen bereits ab März 2020 in Kraft treten. Der Hessische Städtetag hingegen warnt vor einer zu schnellen Einführung der Impfpflicht gegen Masern - der Zeitplan sei schlichtweg zu ambitioniert.
Demnach müsse Spahns Gesetzesentwurf erst noch praxistauglich ausgestaltet werden. Der Städtetag befürwortet den verbesserten Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Infektionskrankheiten. "Allerdings sind wir nicht dazu bereit, die Umsetzung des Masernschutzgesetzes allein zu bezahlen", sagte der kommunale Spitzenverband am Dienstag in Wiesbaden. Mit Einführung der Impfpflicht müssten aufwendige Kontrollen in Kindergärten und anderen Gruppeneinrichtungen durchgeführt werden, der bisherige Gesetzesentwurf sieht allerdings keine Zahlungen an die Kommunen vor.
Osthessen Zeitung
Fulda (oz/sm) – „Der Hessische Städtetag will den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Infektionskrankheiten durch eine Erhöhung der Impfquote verbessern. Allerdings sind wir nicht dazu bereit, die Umsetzung des Masernschutzgesetzes allein zu bezahlen, und der Gesetzentwurf muss noch praxistauglich ausgestaltet werden“, so fasst der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Hessischen Städtetages, Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, das Ergebnis der heutigen Beratung zusammen.
Nach Einschätzung der kommunalen Praxis weist der von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Entwurf eines Masernschutzgesetzes noch einige Schwachstellen auf, die dringend beseitigt werden müssen. Konkret bemängelt der Gesundheitsausschuss, dass der Entwurf des Masern-Schutzgesetzes einen viel zu ambitionierten Zeitplan vorsieht, zu wenig flexibel ist und kein Wort zu den Kosten verliert. Allein die für das Gesetzgebungsverfahren notwendige Zeit sorgt dafür, dass die zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst diesen Jahres und dem 31. Juli 2020 noch verbleibende Zeit viel zu kurz ist, um den Impfstatus von hunderttausenden von Menschen zu überprüfen. Darüber hinaus gibt es schwerwiegende andere Aspekte des Gemeinwohls, die berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise ist es undenkbar, ein Kind, das aufgrund einer akuten Gefährdungslage dringend in eine Einrichtung der Jugendhilfe aufgenommen werden muss, nicht aufzunehmen, nur weil der Impfstatus unklar ist. Schließlich fällt auf, dass der Gesetzentwurf keinerlei Zahlungen an die Kommunen vorsieht, die die aufwendigen Kontrollen in Kindergärten und anderen Gruppeneinrichtungen durchführen müssen. "Der Bund betreibt hier Gesundheitspolitik auf Rechnung der Kommunen“, bemerkt OB Dr. Spies abschließend.
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