Ministerinnen Nahles und Schwesig sollen ihre Reformvorhaben im Jugendhilfe- und Sozialbereich verschieben

Foto: Stadtrat Axel Weiss-Thiel, Hanau

Soziales
01 Nov
Dienstag, 1. November 2016
„Hessens Städte sprechen sich dafür aus, dass der Bund seine Reformvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe sowie bezüglich des Bundesteilhabegesetzes verschieben sollte“, sagt der neu gewählte Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, Stadtrat Axel Weiss-Thiel aus Hanau.

„Mit den Reformvorhaben werden neue Schnittstellen geschaffen, Personalbedarfe und Standards formuliert, die absehbar schon jetzt nicht erfüllt werden können. Zudem werden so viele neue Fragen aufgeworfen, die es zunächst gilt, zu klären.“

Weiss-Thiel: „Wir sind uns im Ausschuss einig: Gründlichkeit der Reform geht vor Schnelligkeit. Die Städte in Hessen wollen ein modernes personenzentriertes Teilhaberecht unter Berücksichtigung der Anliegen der VN-Behindertenrechtskonvention. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen gut abgestimmt und Verfahren auch umsetzbar sein.“

Die Ressortabstimmungen der Bundesministerien für Finanzen, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Justiz und Soziales haben zum Teil jedoch noch gar nicht stattgefunden. „Es ist niemandem damit gedient, dass der Bund laufend Wunschprogramme ins Gesetz schreibt, die weder mit den ausführenden Ländern und Kommunen qualifiziert abgestimmt sind, noch überhaupt kurzfristig umgesetzt werden können“, sagt Weiss-Thiel nach der Sitzung des Ausschusses in Rüsselsheim am Main. „Dies führt nur zu begründeten Erwartungshaltungen bei den potentiell Leistungsberechtigten, die dann enttäuscht werden. Das sollten wir vermeiden.“

Bezüglich der Eingliederungsreform ist es auch nicht alleine damit getan, Personal vom Sozialamt in das Jugendamt und/oder ein neu zu schaffendes Amt nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch umzusetzen.

In Hessen besteht noch ein weiterer Regelungsbedarf: vor der Landtagswahl 2019 müsste sich Hessen Gedanken über die Zukunft des Landeswohlfahrtsverbandes machen, denn die Unterscheidung zwischen stationären und ambulanten Hilfen sieht der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht vor.

„Wir bitten daher die hessischen Bundestagsabgeordneten sowie das Land Hessen darum, sich im Bundestag und im Bundesrat deutlich gegen die Reformen zum jetzigen Zeitpunkt auszusprechen, sagt Weiss-Thiel. „Da auch die finanziellen Aspekte noch nicht oder nicht abschließend geklärt sind, steht zu befürchten, dass wieder erhebliche Konnexitätsstreitigkeiten zwischen Land und Kommunen zu erwarten sind. Auch die finanziellen Auswirkungen der Reformen müssen daher zwingend im Vorhinein unter allen Beteiligten besprochen und abgestimmt werden.“

Eine klare Absage erteilen die Städte auch dem Vorhaben von Ministerin Schwesig, den Unterhaltsvorschuss schon ab dem 1. Januar 2017 unbegrenzt für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auszuzahlen und die Bezugsdauer entfallen zu lassen. „Diese Änderung bedeutet eine Verdoppelung bis Verdreifachung des städtischen Personals alleine in diesem Bereich. Selbst wenn wir es wollten, würden wir zum jetzigen Zeitpunkt gar kein qualifiziertes Personal finden“, sagt Weiss-Thiel.

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