Resolution des Hessischen Städtetages in Sachen Wasserkartellverfahren
Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages fordern in ihrer Resolution zu den Wasserkartellverfahren vom 4. Juli 2013 das Hessische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde auf, nicht länger die völlig zutreffend ermittelten Preise der Wasserversorgungsunternehmen prüfen zu wollen, selbst wenn die Wasserversorgung zwischenzeitlich wieder öffentlich-rechtlich organisiert ist.
Die Führungsgremien stellen in diesem Zusammenhang fest, dass die Überörtliche Prüfung, als eine gegenüber den Kommunen durchaus kritische Instanz, im Beispielsfall der Stadt Wetzlar sowohl die Organisation der Wasserversorgung als auch die Höhe der Wassergebühren als rechtmäßig befunden hat.
Anlass für diese Resolution gibt nicht zuletzt die jüngste Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), mit der die Reichweite der kartellrechtlichem Missbrauchskontrolle geregelt wird. Im Zuge der Achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist im Gesetz ausdrücklich klarstellt worden, dass öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge nicht der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle unterliegen. Damit wird eine zentrale Forderung der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt.
Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages haben die neue GWB-Regelung in ihrer Sitzung am 4. Juli 2013 als positiv bewertet. Gleichzeitig haben sie die diesbezügliche Kritik des Hessischen Wirtschaftsministers Rentsch als Sprachfehlgebrauch zurückgewiesen. Rentsch hatte mit Blick auf die gesetzliche Klarstellung erklärt, die Wasserversorger könnten wie bisher die Aufsicht durch das Kartellamt umgehen, indem sie ins Gebührenrecht flüchteten. Aus Sicht des Hessischen Städtetages ist es unangemessen, von einer "Flucht" der Kommunen zu sprechen.
Soziales
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