Schwarz-Grün in Hessen: Nur mit den Kommunen sind die landespolitischen Ziele zu erreichen

Foto: Stadt Fulda

Städtetag
20 Dez
Freitag, 20. Dezember 2013
"Nur mit der Hilfe der hessischen Kommunen werden die Koalitionspartner von CDU und GRÜNEN ihre wichtigsten landespolitischen Ziele aus dem Koalitionsvertrag erreichen können", so Städtetags-Präsident Oberbürgermeister Gerhard Möller. "Bildung, Betreuung, Energiewende, Bürgerbeteiligung, umweltgerechte Verkehrspolitik: Wir Kommunen tragen für alle diese Aufgaben zentrale Verantwortung."

Möller nennt als erstes Beispiel das Thema „Bildung“: Die Zuweisung von Lehrern nach Sozialindex und die Verdoppelung der Stellen auf 600 werde Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf helfen, sich besser in die schulischen Anforderungen und das Lernumfeld einzufinden. Gut sei auch, dass die Schulen selbst über zusätzliche sozialpädagogische Förderung entscheiden können. Sei die Lehrerversorgung nämlich zu 100 Prozent gewährleistet, dürften die Schulen selbst entscheiden, ob sie freie Stellen für Lehrkräfte und Sozialpädagogen einsetzen wollen (Schulsozialarbeit).  

An einer Reform des Übergangs Schule - Beruf wollen sich die Städte gerne beteiligen. Die Absicht, Mittel und Zuständigkeit für die Förderung des Übergangs von Schule zu Beruf in einem Ministerium zu bündeln, bezeichnet Möller als einen „überfälligen Schritt in die richtige Richtung“.

Zustimmung finden die Koalitionäre, wenn sie die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen fortsetzen und sich Regelungen anschließen wollen, welche die unterschiedlichen dafür verantwortlichen Träger untereinander aushandeln (sog. „Vereinbarung Integrationsplatz“). Möller betont hierzu: „Die Städte werden allerdings sehr genau darauf achten, dass ihnen für ihre Leistungen auf diesem Feld ein angemessener Kostenausgleich gewährt wird.“ Der Städtetags-Präsident verweist auf zahlreiche weitere Vorhaben, die durch Landesprogramme und vorgeschaltete Dialoge verwirklicht werden sollen. „Wir sind zu Gesprächen bereit und werden uns gerne mit eigenen praxiserprobten Vorschlägen beteiligen.“ Die Städte sähen darin eine Chance, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und auf örtlicher Ebene eine bedarfsgerechte Planung und Gestaltung vor Ort durchzuführen. Als Beispiele nennt Möller die Schnittstellen zwischen Kindertageseinrichtung und Schule/Beruf, die Überwindung des Fachkräftemangels durch die Aufwertung von Berufen und die Ausgestaltung des Sozialbudgets.  

Im Koalitionsvertrag vermisst der fuldische Oberbürgermeister, dass die Bündnispartner die Eingliederungshilfe sowie Struktur und Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes reformieren wollen. Erfreulich sei dagegen die Absicht, entsprechend den Vorstellungen des Hessischen Städtetages Spitzen- und Breitensport gleichermaßen ohne Finanzierungsvorbehalt zu fördern und die Investitionen in die Sportinfrastruktur auf gleichem Niveau wie bisher fortzusetzen. Möller: „Gut, dass die Städte eine Fehlbelegungsabgabe einführen dürfen.“ Ebenso richtig sei es, wenn das Land jetzt bestehende Städtebau-Programme angemessen mitfinanzieren wolle. „Wir erwarten aber, dass das Land Mittel dafür in ausreichender Höhe vorsieht und bürokratische Hindernisse bei der Programmabwicklung abbaut.“

Als positiv sieht Möller es an, dass die Koalitionspartner den Brandschutz in Hessen langfristig sicher planen werden und dafür auch das Aufkommen der Feuerschutzsteuer garantieren.   Die Koalitionspartner beschritten den richtigen Weg, sofern sie vor einer weiteren Novelle der Hessischen Gemeindeordnung die kommunalen Erfahrungen zu den zurückliegenden Änderungen der Kommunalverfassung berücksichtigten. Möller: „Die Koalition muss belegen, ob die Staffelung des Einleitungsquorums bei Bürgerbegehren nach Größenordnung der Städte zu einer Erhöhung erfolgreicher Bürgerentscheide geführt hat.“ Auch müsse die künftige Landesregierung eingehend untersuchen, welche Wirkung eine Senkung des Zustimmungsquorums für das Ehrenamt habe. Die Bedeutung einer ehrenamtlich tätigen Stadtverordnetenversammlung werde in Frage gestellt, sofern deren Entscheidung durch 7,5 Prozent und eine Stimme der Bevölkerung aufgehoben oder ersetzt werden kann. Denn der fuldische Oberbürgermeister sieht in der repräsentativen Demokratie auf lokaler Ebene ein schützenswertes Gut: „Damit können wir nicht vereinbaren, dem Bürger mehr Informationsfreiheit zu gewähren als dem durch unmittelbare Wahl legitimierten Mandatsträger“.

Positiv sieht es der Hessische Städtetag, dass der Koalitionsvertrag sensibel auf die finanziellen Erfordernisse der hessischen Kommunen reagiert. Das Land werde sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die Gewerbesteuer zu erhalten und die Grundsteuer rechtssicher zu reformieren. Richtig sei auch, wenn das Land sich dafür stark machen wolle, dass der Bund neue Standards für die Kommunen nur dann setze, „wenn er die Kosten vollständig ausgleicht. Dieses Konnexitätsprinzip auf Bundesebene hilft nicht nur den hessischen Kommunen, sondern auch dem Land Hessen selbst.“ Denn das Land müsse ja bekanntlich seinen Kommunen die Finanzmittel garantieren, welche diese zur Erfüllung ihrer vom Bund gesetzten Pflichten bräuchten.

Der Koalitionsvertrag eröffnet den Kommunen weit größere Spielräume für ihre energiewirtschaftliche Betätigung. „Dies ist richtig und zugleich unabdingbar für den Erfolg der Energiewende in Hessen“, so Möller. Die Städte müssten zudem flächendeckend Zugänge zu Hochgeschwindigkeitsnetzen finden. „Schön, dass der Koalitionsvertrag auch mit diesen Maßnahmen die Standortattraktivität der hessischen Kommunen steigern will.“ Einen Erfolg verbucht der Hessische Städtetag, weil seiner Forderung folgend CDU und GRÜNE die Kommunen an der Pacht beteiligen werden, die das Land (Hessen Forst) von Betreibern der Windenergieanlagen im Staatswald erhält.  

Nicht ganz glücklich ist der Städtetags-Präsident über die beabsichtige Novellierung der Vergaberechtsregelungen. „Mit den Regelungen des gerade erst geschaffenen Hessischen Vergabegesetzes konnten wir einschließlich der so genannten Schwellenwerte gut leben.“ Tröstlich sei, dass es den Auftraggebern freigestellt bleiben soll, ob sie sogenannte „vergabefremde Aspekte“ wie soziale oder ökologische Kriterien bei der Vergabeentscheidung berücksichtigen wollen.

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