Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11.5.2010 in Kelsterbach

Bürgermeister Erhard Rohrbach, Maintal, Bürgermeister Hans-Georg Brum, Oberursel, und Stadtrat Dr. Ralf-Rainer Piesold, Hanau (v. l.) - Foto: HStT

Stadtrat Detlev Bendel aus Wiesbaden, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses - Foto: HStT

Wirtschaft, Energie und Verkehr
11 Mai
Dienstag, 11. Mai 2010
Am 11.5.2010 trafen sich die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Energie des Hessischen Städtetags zu ihrer 38. Sitzung in Kelsterbach.

Anlassunabhängige Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Der Ausschuss setzte sich mit dem Thema Ladenöffnungszeiten auseinander. Nach Meinung der Mitglieder sollten die Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die vorgegebenen vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Jahr ohne besonderen Anlass festsetzen zu können. Das geltende Hessische Ladenöffnungsgesetz erlaubt die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen nur aus Anlass beispielsweise von Märkten, Messen oder örtlichen Festen. Dadurch können verkaufsoffene Sonntage nur zu bestimmten terminlich feststehenden Veranstaltungen durchgeführt und nicht flexibel an den nachfragestarken Phasen der Konsumenten ausgerichtet werden.

Gleichzeitig sprachen sich die Mitglieder dafür aus, die Zahl der jährlich für die Ladenöffnung zulässige Höchstzahl von vier Sonn- oder Feiertagen beizubehalten.

Urteil des BGH zu Gaspreisen

Speziell zu dem Thema Gaspreise war der Vertriebsleiter der Stadtwerke Dreieich GmbH, Herr Engel, eingeladen, der über das Urteil der Bundesgerichtshofs gegen die Stadtwerke Dreieich berichtete. Der Bundesgerichtshof hat am 24.3.2010 entschieden, dass die Preisanpassungsklausel in den Erdgas-Sonderkundenverträgen der Stadtwerke Dreieich GmbH, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl binden, nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können. Die Stadtwerke Dreieich werden die betroffenen Erdgas-Sonderkundenverträge nun kündigen und Festpreismodelle anbieten. Herr Engel berichtet, dass die Kunden durchaus bereit seien, höhere Gaspreise zu akzeptieren, wenn der Service stimme und eine gewisse Verlässlichkeit und Kontinuität hinsichtlich der Preise gegeben sei. Die Preise würden nun nicht mehr hinterfragt.

Kartellverfahren Wasserpreise
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem das Vorgehen der Landeskartellbehörde gegen das Wasserversorgungsunternehmen der Stadt Wetzlar (enwag) bestätigt wurde, droht jetzt auch anderen hessischen Versorgern eine Preissenkungsverfügung. Bei einer Senkung der Preise sehen sich die Versorger nicht mehr in der Lage, die Wasserversorgung sicher zu stellen. Es wird berichtet, dass Investitionen an den Versorgungsanlagen zum Teil nicht getätigt werden, um die Preise nicht zusätzlich in die Höhe zu treiben und damit Gefahr zu laufen, ins Visier der Kartellbehörde zu geraten.

Die einzige Möglichkeit wird darin gesehen, anstelle der Preise zumindest vorübergehend wieder Gebühren zu erheben, die nicht der kartellrechtlichen Kontrolle unterliegen. Der Präsident des Hessischen Rechnungshofes wird eine Vergleichsprüfung vorlegen, die konkrete Fragen im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung beantwortet.

Die Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass bei der Untersuchung der Wasserpreise auch die Wassereinkaufspreise und deren Zusammensetzung überprüft werden sollten. Hinzugekauftes Wasser sei im Durchschnitt ein Drittel teurer als selbst gewonnenes Wasser. Kosteneinsparpotenziale seien vor allem bei der Wassergewinnung vorhanden.

Konzessionsverträge
Ein weiteres Thema der Ausschusssitzung war das Auslaufen der Konzessionsverträge. Die Mitglieder berichten über ihre Erfahrungen und diskutierten über die Möglichkeit der Netzübernahme. Einerseits eröffnet die Übernahme der Netze erhebliche Mitgestaltungsmöglichkeiten. Andererseits wird die Netzentgeltregulierung durch die Anreizregulierungsverordnung als problematisch gesehen.

Es soll ein Erfahrungsaustausch zu diesem Thema organisiert werden.

Neuregelung des Hessischen ÖPNV-Gesetz
Die Ausschussmitglieder haben ihre Positionen im Zusammenhang mit der anstehenden Neuregelung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) formuliert. Das ÖPNVG ist im Dezember 2009 zunächst an die neue EU-Verordnung (Nr. 1370/2007) angepasst worden. Mit Blick auf die durch den Bund zu erwartende Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wurde das ÖPNVG zunächst bis zum 31.12.2011 befristet. Bis dahin soll eine inhaltliche Überprüfung des Gesetzes erfolgen und der Änderungsbedarf geklärt werden. Zur Vorbereitung der „großen Novelle“ des ÖPNVG wird der Hessische Städtetag bereits im Mai Stellung nehmen.

Der Ausschuss hat sich in der Sitzung dafür ausgesprochen, dass die Aufgabenträger die Zuständigkeit für die Erteilung von Liniengenehmigungen erhalten, die Nahverkehrspläne rechtlich verbindlich gelten und alle für den ÖPNV vorgesehenen Finanzmittel bei den Aufgabenträgern gebündelt werden.

Nicht akzeptieren wollen die Ausschussmitglieder den Vorrang kommerzieller Verkehre.

Weitere Themen der Ausschusssitzung waren die Neustrukturierung der Hessen Agentur, die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen (Urteil des BVerwG und des VGH Kassel), die Änderung des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren sowie die Entwicklung der ländlichen Räume.


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