Sportausschuss: Inklusion ist Kopfsache
Der neu gewählte Vorsitzende des Sportausschusses des Hessischen Städtetages, Bürgermeister Dr. Dippel, Fulda, ist sich mit den Teilnehmern der 35. Sitzung des Sportausschusses des Hessischen Städtetages einig: "Inklusion kann nur dann verwirklicht werden, wenn sich etwas in den Köpfen der Menschen ändert."
Artikel 30 der VN-Behindertenrechtskonvention benennt den Sport ausdrücklich als einen Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe und Inklusion. Die aktuelle Debatte zur Umsetzung verstärkt den Blick auf die sog. Umweltfaktoren zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Hier stehen folgende Themen und Fragestellungen im Mittelpunkt, die die Teilnehmer der 35. Sitzung des Sportausschusses in Fulda miteinander diskutierten:
- Angebotsvielfalt im Sport,
- Barrierefreiheit von Sportangeboten,
- Qualität der Bewegungsangebote vor dem Hintergrund der Neigungen und Interessen der Menschen mit Behinderungen sowie
- Sportvereine als Ausbilder und Beschäftigungsstelle für Menschen mit Behinderungen.
Sport bedeutet einerseits Wettkämpfen, Leisten und Spaß haben. Aber daneben leisten Bewegung und Sport andererseits entscheidende Beiträge zur psychischen Stabilisierung und Stärkung des einzelnen Individuums. Dadurch kann Bewegung zur Steigerung der Autonomie des Einzelnen beitragen.
Gleichzeitig ermöglicht der Sport aber auch die Förderung sozialer Prozesse zur Unterstützung und Einbindung der Betroffenen in gesellschaftliche Strukturen und Systeme. Die soziale Inklusion wird dadurch maßgeblich positiv beeinflusst. "Da Teilhabeförderung durch Bewegung und Sport natürlich abhängig von individuellen, funktionellen und strukturellen Voraussetzungen sind, die Einfluss auf die Leistungsfähigkeit nehmen, wird das Thema uns in den nächsten Sitzungen erneut beschäftigen müssen", sagt Dr. Dippel.
Der Sportausschuss des Hessischen Städtetages beschäftigte sich mit den folgenden weiteren Themen:
- Aktuelle Sportveranstaltungen in Hessen,
- Kooperationen von Sportvereinen, Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen,
- Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien anlässlich des Sportsommers 2012,
- Kindeswohlgefährdung,
- Sportkreisreform des Landessportbundes und der Kooperation des Landessportbundes und der kommunalen Spitzenverbände.
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