Staatssekretär Dr. Worms gibt Startschuss zur Überprüfung des Finanzausgleichs

Staatssekretär Dr. Worms, HMdF - Bild: © Frank Widmann

Finanzen
17 Mai
Freitag, 17. Mai 2019
Am Morgen des 13. Mai 2019 gab Finanz-Staatssekretär Dr. Worms im Rahmen der 1. Sitzung des Lenkungsausschusses den Startschuss zu einem Ereignis, das die Beteiligten mehr als zweieinhalb Jahre „Laufzeit“ beschäftigen soll: Das hessische Finanzausgleichsgesetz 2016, vor knapp dreieinhalb Jahren in Kraft getreten, soll auf seine praxisgerechte Wirkung hin überprüft werden.

Das Finanzministerium hat das Vorhaben mit einem gängigen Fremdwort gekennzeichnet und auf den Namen „Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs“ getauft.

Bis zum Ende des Jahres 2020/Anfang 2021 will das Finanzministerium Schwachstellen des geltenden Rechts abgeklopft, die Anliegen der kommunalen Spitzenverbände bearbeitet und manche Regelung vereinfacht haben mit dem Ziel, eine möglichst einvernehmliche Änderung des geltenden Finanzausgleichsrechts zu erlangen. Das Jahr 2021 ist im Wesentlichen dem Gesetzgebungsverfahren gewidmet. Es soll so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass das veränderte Recht zum 01.01.2022 in Kraft treten kann.

Zum Auftakt hatte das Finanzministerium die politischen Spitzen der Verbände eingeladen. Den Hessischen Städtetag vertraten Zweiter Vizepräsident Horst Burghardt, Bürgermeister der Stadt Friedrichsdorf, und André Schellenberg, Stadtkämmerer der Stadt Darmstadt.

 ·  Maßgebliches Gremium für den Meinungsbildungsprozess wird der Lenkungsausschuss sein. Dort wird jeweils die Führungsspitze der Verbände mit dem Minister über die wesentlichen Themen der Neuordnung diskutieren und verhandeln.

·  Zur Besprechung auf Fachebene ist zeitgleich mit dem Startschuss die Arbeitsgemeinschaft „Evaluation des Finanzausgleichsgesetzes“ ins Leben gerufen worden. Sie wird unter Vorsitz des für den Kommunalen Finanzausgleich federführenden Referatsleiters Patrick Kraulich die Sitzungen des Lenkungsausschusses vorbereiten.

In der Auftaktsitzung des Lenkungsausschusses unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters Damm begnügten sich die Beteiligten weitgehend mit einer Stoffsammlung. Einig waren sie sich darin, dass das FAG 2016 seine eigentliche Bewährungsprobe noch vor sich hat. Denn es ist nicht klar ist, wie das Gesetz in „normalen“ oder gar krisenhaften Zeiten seinen Auftrag erfüllt die kommunale Finanzausstattung zu sichern. Derart günstige Steuerertragszeiten wie in den drei Auftaktjahren des neuen Gesetzes – 2016 bis 2018 – erwartet künftig offenkundig keiner der Beteiligten mehr.

Die Vertreter des Hessischen Städtetags unterstrichen in der Auftaktsitzung, dass die „Mindestausstattung“ nicht ausreichen werde, um die kommunalen Haushalte ausgeglichen zu gestalten. Schmelze der so genannte „Stabilitätsansatz“ ab, sei die notwendige Finanzausstattung der Kommunen nicht mehr gesichert.

Einen wichtigen Punkt der Evaluation wird der Aufwand für soziale Aufgaben bilden. Auf Kreisebene - kreisfreie Städte und Landkreise - drücken vor allem die Finanzlasten für die Kosten der Unterkunft und die stetig steigenden Aufwendungen für die Jugendhilfe. Bei den Städten und Gemeinden haben sich die laufenden Ausgaben für die Kinderbetreuung binnen zehn Jahren verdoppelt.

In diesem Zusammenhang ist deutlich geworden, dass sich in verdichteten Räumen ein besonderes Problem der Baulandausweisung ergibt: Die Städte, welche den Wohnungsbau in ihrer Gemarkung fördern, haben hohe Folge-Infrastrukturkosten zu gewärtigen.

Angesichts der enormen Anstrengungen der Städte und Gemeinden, mittels höherer Realsteuerhebesätze ihre Haushalte zu konsolidieren, ziehen die gemeindlichen Verbände an einem Strang. Der Gesetzgeber darf jetzt bei den Nivellierungshebesätzen nicht „nachziehen“. Sonst raubt er den Stadtverordnetenversammlungen die Motivation, sich mit Hilfe vor allem der Grundsteuer zukünftig weiter zu konsolidieren.

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