Städte fordern Nachbesserung des Landes bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und eine Sperrklausel für Kommunalparlamente in der Verfassung

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Wirtschaft, Energie und Verkehr
15 Sep
Donnerstag, 15. September 2016
Die Städte lehnen den Finanzierungsvorschlag des Landes zur Verbundfinanzierung in der vorliegenden Form ab. Eine weitere Belastung des Kommunalen Finanzausgleichs kann nur dann akzeptiert werden, wenn sich das Land zum Ausgleich der in den Jahren 2017 bis 2021 bei den Verbünden entstehenden Finanzierungslücke mit originärem Landesgeld deutlich stärker beteiligt als die Kommunen durch zusätzliche Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs. Dies ist das Ergebnis nach der Sitzung der Spitzengremien des Hessischen Städtetages in Kassel.

Deswegen setzt sich der Hessische Städtetag auch für eine klarstellende Neufassung des Art. 137 Abs. 6 der Hessischen Verfassung im Sinne der Kommunen ein. Umstritten ist, wenn der Bund bestehende Aufgaben umfassender gestaltet und das Land dies durch die Ausführungsgesetze den Kommunen ohne Ausgleich verpflichtend überträgt. Ungeregelt ist auch der Kostenausgleich für Aufgaben, die aufgrund von Gesetzen von europäischer und Bundesebene den Kommunen auferlegt werden, ohne dass es Ausführungsbestimmungen des Landes gibt. Die Städte erwarten vom Land, dass es sich für die Kommunen auf Bundesebene und europäischer Ebene einsetzt und einen Kostenausgleich schafft, wenn Europa und Bund Aufgaben an die Kommunen delegieren.

Wichtig ist den Städten auch die Klagebefugnis der kommunalen Spitzenverbände in diesen Fällen. Durch sie kann insbesondere der Hessische Städtetag Rechte der Städte und Gemeinden auf eine angemessene Finanzausstattung besser durchsetzen.

Die Städte in Hessen wollen des Weiteren eine Verfassungsänderung hinsichtlich der Besetzung ihrer Kommunalparlamente: Die hessischen Städte und Gemeinden sind aufgrund zunehmender Fragmentierung einer Funktionsbeeinträchtigung ihrer Gemeindevertretungen ausgesetzt. Sie fordern daher die Einführung einer Sperrklausel von mindestens 2,5 % für die Kommunalwahlen im Wege der Verfassungsänderung mit Beginn der Wahlperiode 2021. Sie wollen die Berücksichtigung vieler Meinungen und sprechen uns auch für die Möglichkeit politischer Vielfalt aus. Um zukunftsträchtige und nachhaltige Entscheidungen in immer schwieriger werdenden Fragestellungen zu treffen, bedarf es aber stabiler Mehrheiten.

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