Städte hoffen auf zügiges Inkrafttreten der Landesverordnungen nach dem Baulandmobilisierungsgesetz
“Die Neuregelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes enthalten einige für die kommunale Praxis hilfreiche Regelungen. Wichtig ist es nun, dass diese den Städten durch Erlass entsprechender Rechtsverordnungen auf Landesebene auch vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden”, sagt der Taunussteiner Bürgermeister Sandro Zehner, der nach der Kommunalwahl erneut zum Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Planung des Hessischen Städtetages gewählt wurde, nach der konstituierenden Sitzung.
Nach einem langen und inhaltlich umstrittenen Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) ist es letztlich am 23.6.2021 in Kraft getreten. Es erweitert das Baugesetzbuch um wichtige Regelungen zur Erleichterung des Wohnungsbaus und setzt in weiten Teilen die Empfehlungen der sogenannten Baulandkommission um.
Zehner: "Um das Ziel des Gesetzes, Bauland schneller zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken, vor Ort möglichst umfänglich in die Praxis umsetzen zu können, erhoffen wir uns, dass das Land beim Erlass der entsprechenden Verordnungen nach §§ 201a und 250 BauGB möglichst weit gefasste Gebiete vorsieht und somit einer Vielzahl von Städten das neue Instumentarium im BauGB zur Verfügung stellt.”
Auch in anderen Bundesländern drängen die Städte auf die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes wie gestern bei #stadtvonmorgen.de zu lesen war: www.stadtvonmorgen.de/staedtebau/staedte-wollen-wohnungsbau-turbo-zuenden-6434/
Weitere wichtige Themen der Ausschusssitzung waren u.a. eine etwaige Solarpflicht, die Finanzierung von Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen und die hohen Anforderungen im Bereich von Förderprogrammen.
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