Städte sehen Land in der Pflicht zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung an Schulen
"Die im Hessischen Städtetag versammelten Städte und Gemeinden erwarten vom Land, dass es nach einer aktuellen Bedarfsanalyse frühzeitig einen Plan zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vorlegt", sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, Bürgermeister Axel Weiss-Thiel aus Hanau. "Nach einem Jahr des Inkrafttretens des Ganztagsbetreuungs- und ausbaugesetzes sind wir schon erstaunt darüber, dass das Land sich mit der Umsetzung offensichtlich Zeit lässt."
Der im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Jugendhilfe – ab dem Jahre 2026 vorgesehene Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Er kann auch durch schulische oder außerschulische Angebote umgesetzt werden.
"Die Städte sind immer noch dabei, die Rechtsansprüche auf frühkindliche Bildung, in Kindergärten und in der Kindertagespflege umzusetzen. Personalmangel, fehlende Räume, Pandemie und herausfordernde Verhaltensauffälligkeiten von Kindern beschäftigen sie dabei sehr", so Weiss-Thiel. "Es wäre wünschenswert, wenn Bund und Land – geben sie schon verpflichtend umzusetzende Rechtsansprüche vor – diese Herausforderungen in ihre Entscheidungen einbeziehen, entsprechende flexible Umsetzungsmöglichkeiten schaffen und vor allem das erforderliche finanzielle Engagement aus originären Bundes- und Landesmitteln nicht vermissen lassen." Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages hat daher eine möglichst baldige aktuelle Bedarfserhebung und eine entsprechende Planung angemahnt.
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