Städte verhindern organisierten Leistungsmissbrauch

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Soziales
06 Mär
Dienstag, 6. März 2018
Die Städte in Hessen sind für die Verhinderung von organisiertem Leistungsmissbrauch im Sozial- und Pflegebereich bestens gerüstet.

Die städtischen Ämter und Behörden haben qualifizierte und in der Region sehr gut vernetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon im Ansatz einen rechtswidrigen Antrag erkennen können. Dies kann der Hessische Städtetag anlässlich der Landeskonferenz zur Verhinderung des organisierten Leistungsmissbrauchs am heutigen Tage selbstbewusst verlautbaren. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auch im Pflegebereich müssen sich kriminelle Anbieter warm anziehen.

Die Kommunen sind in den meisten Fällen für die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz zuständig, sowohl im Rahmen der Grundsicherung für Empfänger von Arbeitslosengeld II als auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie in vielen anderen Problemlagen. Dies trägt nicht nur für die einzelne Person zu einer Entlastung in der jeweiligen Lebenssituation bei, sondern sichert auch den sozialen Frieden in der Kommune.

Damit dies erfolgen kann und vom Steuerzahler mitgetragen wird, ist es wichtig, konsequent darauf zu achten, dass nur diejenigen diese Leistungen erhalten, welche wirklich bedürftig sind. Bekanntlich ist in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit verstärkt das Thema Leistungsmissbrauch, sei es Missbrauch durch organisierte Gruppen oder durch einzelne Personen, diskutiert worden.

Die Kommunen bekämpfen Leistungsmissbrauch wie folgt: Wichtig sind abgestimmte Prozesse zwischen Behörden, kommunalen Ämtern und Abteilungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein ganzheitlicher Blick auf die Sachlage. So arbeiten zum Beispiel in der Stadt Offenbach am Main mehrere Behörden in einer AG Leistungsmissbrauch gemeinsam mit Vertretern der Polizei, des Finanzamtes und der Zollfahndung zusammen. Ziel der Gruppe ist ein optimierter Informationsfluss, damit Sozialleistungsmissbrauch wirksam begrenzt wird. Der Arbeitskreis kooperiert seit 2004 mit dem Polizeipräsidium Südosthessen.

Missbrauch muss des Weiteren von Anfang an verhindert werden. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Anzeichen für eine versuchte Täuschung erkennen und an welcher Stelle ein verstärktes Augenmerk anzulegen ist, sind dafür von großer Wichtigkeit. Das empfiehlt auch der Verband. Schon bei der Prüfung des Leistungsanspruchs ist von großer Bedeutung, dass überregional zusammengearbeitet wird und lokale Netzwerke funktionieren. Mietwucher, Ausbeutung von Personen, auch osteuropäischer Herkunft, durch Vermieter etc. können so schon im Ansatz verhindert werden.

Auch die Betroffenen selbst, welche nicht immer nur Täter, sondern oft auch selbst Opfer sind, werden von den Kommunen unterstützt. Die Stadt Frankfurt am Main und die Stadt Offenbach am Main stellen beispielsweise Broschüren in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung, in welchen über Gepflogenheiten bei Mietverhältnissen oder über unlautere Maschen von Vermietern, aber auch den Regelungen zum Arbeitsleben (Sozialversicherung, Arbeitsvertrag etc.) aufgeklärt werden.

Der Hessische Städtetag wirbt daher dafür, eine behördenübergreifende Zusammenarbeit aktiv mit Leben zu füllen, die den Betrug bei Sozialleistungen unrentabel machen, damit die öffentlichen Hilfsleistungen den wirklich Bedürftigen zu Gute kommen.

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