Städte wollen 10 Mio. EUR Mehrausgaben für die Unterhaltsvorschussreform

Bild: Stadt Hanau

Soziales
20 Jun
Dienstag, 20. Juni 2017
Der Ausschuss für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages tagte in der documenta-Stadt Kassel und hat sich u. a. mit der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017 auseinandergesetzt.

"Die Städte in Hessen fordern das Land auf, Ihnen einen Zusage für den Ausgleich der Mehrausgaben für Personal und Fallausgaben zu machen, die ihnen durch die Unterhaltsvorschussreform zum 1. Juli 2017 entstehen", sagt der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages, Hanaus Bürgermeister Axel Weiss-Thiel, nach der 112. Sitzung des Gremiums in der documenta-Stadt Kassel. "Alleine die kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte haben einen errechneten Mehrbedarf von rund 10 Mio. EUR. Dazu kommt noch der Aufwand der 21 Landkreise."

Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) sieht folgendermaßen aus: Der Unterhaltsvorschuss wird unbegrenzt für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt. Die Altersgrenze wird dementsprechend von der Vollendung des 12. Lebensjahres auf die Vollendung des 18. Lebensjahres angehoben. Die Bezugsdauergrenze (bisher maximal sechs Jahre) wird abgeschafft. Die Änderungen treten schon zum 1. Juli 2017 in Kraft.

"Wir können nicht warten, bis irgendwann der Kommunale Finanzausgleich neu geregelt wird. Jetzt entstehen uns die erheblichen Personalgewinnungs-, Personal- und Fallkosten", sagt Weiss-Thiel. "Bund und Land müssen jetzt für einen entsprechenden Ausgleich sorgen. Der Hessische Städtetag hat von Beginn des Gesetzgebungsverfahrens an auf die nicht unerheblichen entstehenden Kosten mehrfach hingewiesen."

Weitere Themen des Ausschusses waren der Wohnbedarf für anerkannte Flüchtlinge und den Familiennachzug, die Wohnsitzauflage, die vergleichende Prüfung des Landesrechnungshofes bei den Sonderstatusstädten, die Evaluation des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen, die interdisziplinäre Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder und die Arbeit der Allianz für Wohnen.

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