Städte wollen Klarheit bei Digitalisierung und Ganztag
„Der Entwurf des hessischen Schulgesetzes schafft keine hinreichende Klarheit bei Digitalisierung und Ganztag“, so die Ausschussvorsitzende Astrid Eibelshäuser, Stadträtin aus Gießen. „Wir erwarten, dass diese Fragen mit dem Gesetz geklärt und nicht nach Verabschieden des Gesetzes neu aufzuwerfen sind.“
Astrid Eibelshäuser äußert sich auf Grundlage der digital geführten Beratungen des Schulausschusses im Hessischen Städtetag am 31.03.2022. Kritisch betrachten die Mitglieder des Ausschusses die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eltern für die digitalen Endgeräte aufkommen müssen. „Wir halten es für den falschen Weg, den Eltern die Verantwortung für die Endgeräte aufzubürden“, so Eibelshäuser. Auch weitere Fragen der Verantwortung für die digitale Ausstattung stehen noch offen. Der Hessische Städtetag geht davon aus, dass das Schulgesetz gerade für den Bereich der Digitalisierung das Verhältnis von Land und Schulträger abschließend beschreibt. „Wir werden sehr gerne ein Gesprächsangebot des Kultusministers annehmen, auch nach der formalen Anhörung noch vor der Zuleitung an des Hessischen Landtag über das Gesetz zu sprechen.“
„Der Ausschuss sieht weiterhin nicht geklärt, wie genau das Land den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen umsetzen möchte“, so Eibelshäuser. „Der Gesetzentwurf vermag nicht den Eindruck zu beseitigen, dass sich die beiden zuständigen Ministerien – Kultusministerium und Sozialministerium – einen schlanken Fuß machen und die Städte als Ausfallbürgen für die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben ansehen.“ Klar sei für den Hessischen Städtetag, dass die Erfüllung des Ganztagsanspruchs im Rahmen der Schule zu erfolgen habe. „Der Ausschuss kann nicht erkennen, dass der Entwurf des Schulgesetzes in derselben Weise den Rechtsanspruch auf Ganztag verankert, wie das Bundesgesetz das vorgibt. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und brauchen zeitnah Klarheit.“
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