Städtetag für hohe Wasserqualität und faire Wasserpreise

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10 Mär
Mittwoch, 10. März 2010
Der Hessische Städtetag will eine faire und sachliche Auseinandersetzung um die Höhe der Wasserpreise. Hierzu soll einem Vorschlag des Wetzlarer Oberbürgermeisters Wolfram Dette folgend der Präsident des Landesrechnungshofes als unabhängiges Prüforgan eingeschaltet werden. Das ist das Ergebnis der Sitzung des Finanzausschusses des Hessischen Städtetags am 10.3.2010 in Wetzlar.

Hintergrund ist das Vorgehen des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Landeskartellbehörde gegen verschiedene Wasserversorger mit Ziel, die Preise der Unternehmen zu senken. Im Fall der Energie- und Wassergesellschaft mbH (enwag), hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde mit Beschluss vom 2.2.2010 bestätigt. Die enwag ist das Wasserversorgungsunternehmen der Stadt Wetzlar. In diesem Fall – wie auch in anderen anstehenden Fällen – werden die Wasserversorger gezwungen, Wasser zu Preisen anzubieten, die deutlich unter dem dafür tatsächlich erforderlichen Aufwand liegen. Damit wird die Existenz und die Handlungsfähigkeit kommunaler Stadtwerke gefährdet.

Um die Bevölkerung nach ihrem gesetzlichen Auftrag ausreichend mit Wasser versorgen zu können, sind die Städte vorerst gezwungen, ihre bisher privatrechtlich organisierte Wasserversorgung wieder nach öffentlichem Recht zu gestalten. Anstelle von Preisen für das städtische Wasser müssen sie Gebühren und Beiträge erheben. Die Gebühren und Beiträge unterliegen nicht der Kontrolle der Kartellbehörden und sind nach dem Grundsatz der Kostendeckung – ohne Gewinn – zu gestalten.

Der Finanzausschuss des Städtetages stellt fest, dass die hessischen Wasserversorgungsunternehmen kaum imstande sind, sich gegen die behördlichen Verfügungen zu wehren. Grund dafür ist, dass nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum derzeit geltenden Gesetz in erster Linie sie zu beweisen haben, dass andere Unternehmen bei vergleichbaren Bedingungen ihren Verbrauchern gleich hohe Wasserpreise abfordern. „Diese so genannte Beweislastumkehr führt zu einer nahezu aussichtslosen Position des kommunalen Unternehmens“, so der Gastgeber des Finanzausschusses Oberbürgermeister Wolfram Dette aus Wetzlar.

Selbst wenn das Unternehmen darlegt, dass eine Wasserversorgung auf Grundlage der von der Kartellbehörde festgesetzten niedrigeren Preise nicht kostendeckend erfolgen kann, muss dies hingenommen werden, solange das Unternehmen nicht sämtliche Rationalisierungsreserven ausgeschöpft hat.

Bei dieser Beurteilung blieben nicht nur die Kriterien Qualität und Versorgungssicherheit auf der Strecke, äußert sich der Vorsitzende des Finanzausschusses und Kasseler Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel besorgt: „Eine kostendeckende Wasserversorgung ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich“.

„Es geht nicht darum, sich der Kontrolle zu entziehen,“ betont der Frankfurter Stadtkämmerer Uwe Becker. „Wir haben das Innenministerium um Unterstützung gebeten, damit festgestellt wird, welche Kriterien bei der Bemessung der Gebühren und Beiträge zu beachten sind. Wir wollen ein transparentes und faires Verfahren, das auch unsere Bürger nachvollziehen und verstehen können.“

Zum Verbraucherschutz gehöre es auch, so Becker, die Versorgung mit Wasser sicherzustellen. „Die Bürger haben letztlich nichts davon, wenn die Städte ihre Leistungen nicht kostendeckend anbieten können. Denn wir wollen, dass weder die Versorgung mit Wasser unsicher wird noch die Qualität unseres so wichtigen Lebensmittels Wasser zum Schaden der Verbraucher leidet.“

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